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Welche Rechte haben Vereinsmitglieder?




Die Rechte des Mitglieds lassen sich unterteilen in Mitverwaltungsrechte, Vorteilsrechte und das Gleichbehandlungsrecht. Zu den Mitverwaltungsrechten gehört insbesondere das Recht auf Teilnahme an der internen Willensbildung, also vor allem das Rede- und Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Hinzu kommen gemeinschaftliche Rechte wie das Minderheitsbegehren (§ 37 BGB) und ein Auskunftsrecht analog § 131 AktG (BayObLG NJW 1972, 1377, 1378). Das praktisch bedeutsamste Vorteilsrecht ist das Recht auf Teilhabe an den Vorteilen, welche die Realisierung des Vereinszwecks mit sich bringt, z.B. die Nutzung von Vereinseinrichtungen und -dienstleistungen. Vermögens- und insbesondere Gewinnbeteiligungsrechte spielen beim Idealverein definitionsgemäß keine wesentliche Rolle. Mitverwaltungs- und Vorteilsrechte können als Sonderrechte gem. § 35 BGB auch auf bestimmte Mitglieder beschränkt sein.