Springe direkt zu Inhalt

Welchen Inhalt hat eine Vereinssatzung?




Der Mindestinhalt ist gesetzlich vorgeschrieben. Gem. § 57 I BGB muss die Satzung den Vereinszweck, -namen und -sitz enthalten. Außerdem soll sie gem. § 58 BGB Bestimmungen über Ein- und Austritt der Mitglieder, die Erhebung von Beiträgen, die Bildung des Vorstands und die Voraussetzungen und Form der Einberufung einer Mitgliederversammlung sowie die Beurkundung ihrer Beschlüsse enthalten. Daneben sind die allgemeinen Vorschriften zu beachten, z.B. §§ 134, 138 BGB.