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Welche Bedeutung hat die Unterscheidung?




Während der Idealverein nur die Voraussetzungen der §§ 56 bis 59 BGB erfüllen muss, um Rechtsfähigkeit zu erlangen, bedarf der wirtschaftliche Verein einer staatlichen Konzession oder muss eine spezialgesetzliche Rechtsform (AG, GmbH, Genossenschaft) wählen und deren Schutzvorschriften einhalten.