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Welche Voraussetzungen muss die GbR erfüllen, um teilrechtsfähig zu sein?




Die Gesellschaft muss ein Gesamthandsvermögen bilden und am Rechtsverkehr teilnehmen. Darüber hinaus ist eine eigene Identität erforderlich, die sich insbesondere in einem eigenen Namen ausdrücken kann. Dabei handelt es sich vor allem um Freiberufler und Kleingewerbetreibende, die mangels kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetriebs oder fehlender Eintragung keine OHG sind. Bei bloßen Innengesellschaften (z.B. Wettgemeinschaft mit regelmäßigen Beitragspflichten oder Urlaubsreise mehrerer Personen mit gemeinsamer Reisekasse) bedarf es dagegen keiner die schuldrechtliche Beziehung der Gesellschafter überlagernden Organisation und keiner selbständigen Rechtspersönlichkeit.