Hooptsache jut jegrillt (Sachverhalt)
Im Grunewald hat der insoweit zuständige Bezirk Zehlendorf-Steglitz einige Grillhütten aufstellen lassen. In einem feierlichen Festakt mit Anwesenheit der Presse wurden diese den Bürgern zum Beginn der Saison übergeben, nicht ohne mahnende Worte des Bezirksbürgermeisters Prof. Dr. Ernst Eckelberg. Dieser führt die Nutzungsbedingungen aus: so solle man u.a. Rücksicht auf die Nachbarn nehmen, das Befahren der Grillplätze, das Abstellen von Fahrzeugen sowie das Zelten und Lagern seien verboten. Außerdem sei der Lärm so zu bemessen, dass andere Benutzer des Platzes sowie etwaige Anlieger nicht gestört werden. Sofern sich in der näheren Umgebung Wohnbebauung befänden, müsse leider um 22:00 Uhr Schluss mit der Feier sein. Am Schluss wünschte er noch allen Bürgern viel Spaß mit den neuen Grillhütten. Die Nutzungsbedingungen wurden an alle Grillhütten gut sichtbar angebracht.
Eine der Grillhütten befindet sich in unmittelbarer Nähe des sog. "Grunewalder Teufelshauses", in dem die Schulleiterin des Jochen-Löwe Gymnasiums Odessa Hubbard-Siontologis wohnt.
Ende Juli letzten Jahres wurde Frau Hubbard-Siontologis bei der Bezirksverwaltung vorstellig. Sie beschwerte sich darüber, dass die Grillhütte „Teufelsberg“ aufgrund des anhaltend schönen Wetters schon seit Mai fast jeden Abend benutzt werde, und dass sogar regelmäßig über 22:00 Uhr bis weit in die Nacht hinein. Die Grillhütte werde vor allem auch als "Rocker-Treffpunkt" missbraucht. So komme es regelmäßig vor, dass sich dort bis zu 70 Personen mit schweren Motorrädern und ganzen Wagenladungen voll Bier einfänden und lautstark bis in die frühen Morgenstunden feierten. Die in drei Fällen herbeigerufene Polizei hätte dem nur mit massivem Einsatz (zwei Hundestaffeln) begegnen können. Der Bezirk sei daher als Eigentümerin und Betreiber der Grillhütte verpflichtet, weiteren Missbrauch der Grillhütte zu verhindern und die Einhaltung der Nutzungsbedingungen sicherzustellen. Frau Hubbard-Siontologis könne wegen des von den Nutzern der Grillhütte ausgehenden Lärms regelmäßig - teilweise mehrere Nächte hintereinander - und vor allem am Wochenende keinen Schlaf finden und sei deshalb letztlich an der Nutzung ihres Hauses zu seinem eigentlichen Zweck - nämlich dem Wohnen - gehindert.
Diese Ansicht wird jedoch von dem mittlerweile für die Verwaltung öffentlicher Einrichtungen beim Bezirk zuständigen Sachbearbeiter Gerald Gemütlich nicht geteilt. Er teilt in einem Schreiben vom 4. August Frau Hubbard-Siontologis mit, dass der Bezirk der Ansicht sei, er habe zum Schutz der Interessen der Grillhütten-Anlieger alles Erforderliche getan, insbesondere Nutzungsbedingungen festgelegt, die den widerstreitenden Interessen Rechnung tragen soll. Weitere Maßnahmen könne der Bezirk nicht treffen, da bereits spätestens nach 19:00 Uhr niemand mehr im Rathaus Dienst habe. Ginge die Nutzung über den Rahmen der Nutzungsbedingungen hinaus, so bestehe deshalb allein die Möglichkeit, sich an die Vollzugspolizei zu wenden und die für die Nachtzeit zuständigen Polizeivollzugsbeamten zur Hilfe zu rufen. Dies sei auch sachgerecht, da das Verhalten der Grillhüttennutzer dem Bezirk ohnehin nicht zuzurechnen sei.
Gegen das Schreiben vom 4. August legt Frau Hubbard-Siontologis Widerspruch ein, der jedoch von der zuständigen Widerspruchsbehörde als unzulässig verworfen wird. Daraufhin erhebt Frau Hubbard-Siontologis beim Verwaltungsgericht Berlin Klage mit dem Antrag, den Bezirk zu verpflichten, durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die Nutzer der Grillhütte „Teufelsberg“ die Nutzungsbedingungen einhalten, um auf diese Weise weitere unzumutbare Lärmbelästigungen durch die Grillhüttennutzer zu verhindern.
Hat diese Klage Aussicht auf Erfolg?
Bearbeitervermerk: Gehen Sie bei der Fallbearbeitung davon aus, dass Frau Hubbard-Siontologis Ansprüche weder aus baurechtlichen noch aus polizeirechtlichen Vorschriften herleiten kann.
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