Muss ich mir nach der Ankunft am Auslandsstudienort eine Confirmation of Arrival ausstellen lassen?
Eigentlich nicht. Entgegen der Handhabung an anderen europäischen Universitäten sind Studierende der Freien Universität Berlin nur am Ende ihres Studienaufenthalts an der Gastuniversität dazu verpflichtet, sich die sog. Erasmus-Confirmation, die den Beginn und das Ende des Studienzeitraums umfasst, ausstellen zu lassen.
Aus organisatorischen Gründen könnte es jedoch sinnvoll sein, sich das Ankunftsdatum an der Gastuniversität bereits zu Beginn des Auslandsaufenthalts bestätigen zu lassen, da die den Studienzeitraum bestätigende Institution (Internationales Büro auf zentraler Ebene oder Erasmus-Koordinator/in am Fachbereich Rechtswissenschaft) am Ende eventuell schwer nachvollziehen kann, an welchem Tag Sie Ihr Studium vor fünf oder zehn Monaten tatsächlich aufgenommen haben.
Auch wenn Sie sich Ihr Ankunftsdatum aus diesem Grund bereits zu Beginn Ihres Auslandsaufenthalts bestätigen lassen, müssen Sie diese Bescheinigung zu diesem Zeitpunkt noch nicht an das zentrale Erasmus-Team der Freien Universität Berlin übersenden. Bitte reichen Sie sie erst nach der Beendigung Ihres Auslandsaufenthalts an der FU ein, nachdem sowohl der Beginn als auch das Ende des Studienzeitraums bestätigt worden sind.
NB: Diese Frage ist nur für Erasmus-Studierende, für Themis-Studierende im europäischen Ausland und für Teilnehmer/innen des Swiss-European Mobility Programmes relevant. Studierende in anderen Austauschprogrammen müssen keine Erasmus-Confirmation an der Freien Universität Berlin einreichen.