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Auslandssemester oder Auslandsjahr an der Yonsei University in Seoul

Yonsei Main Campus

Yonsei Main Campus
Bildquelle: Yonsei University

Der Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin kann für jedes Studienjahr eine Studierende oder einen Studierenden zum Studium an der Yonsei University Law School in Seoul im Übersee-Programm nominieren. An der Yonsei Law School können juristische Lehrveranstaltungen in englischer Sprache besucht werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Sprachkurs in Koreanisch zu belegen.

Besondere Bewerbungsvoraussetzung:
An die Yonsei University können nur Bewerber/innen vermittelt werden, deren Notendurchschnitt zum Zeitpunkt der Bewerbung bei mindestens 8 Punkten liegt.

Bewerbungsfristen:
Bewerbungen für einen Studienaufenthalt im Wintersemester (Mitte/Ende August - Dezember) oder für das ganze akademische Jahr (Mitte/Ende August - Juni) sind bis zum 1. Dezember einzureichen; Bewerbungen für das Sommersemester (Mitte/Ende Februar - Juni) werden bis zum 15. Mai entgegen genommen.

Besonderheit bezüglich der vor Ort zu erbringenden Studienleistungen:
Austauschstudierende an der Yonsei University müssen innerhalb eines Semesters Kurse im Umfang von mindestens 9 credits belegen.

Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der Yonsei University fließende Englischkenntnisse nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:

  • internet-based TOEFL (Minimum: 79 Punkte)
  • academic IELTS (Minimum: 6.5)

Der Sprachnachweis darf zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.

In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Auslandsstudiums an der Yonsei Law School die folgenden Studienleistungen zu erbringen bzw. Nachweise zu erwerben:

  • Nachweis der Schlüsselqualifikation (nur im Wintersemester)
  • Nachweis der Fremdsprachenfachkompetenz in Englisch
  • Modul Thematische Vertiefung (Seminar)
  • Leistungsnachweis(e) für die Meldefristverlängerung für die staatliche Pflichtfachprüfung

Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem Semester/akademischen Jahr erbracht werden können werden.