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Anforderungen an den Sprachnachweis im Bewerbungsverfahren

Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der American University fließende Englischkenntnisse nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:

  • TOEFL (mind. 84 Punkte für Kurse aus dem LL.M.-Programm "International Legal Studies" / mind. 100 Punkte für Kurse aus den LL.M.-Programmen "Trial Advocacy", "Intellectual Property" und "Law & Government")
  • academic IELTS (Gesamtbewertung mind. 6.5 für Kurse aus dem LL.M.-Programm "International Legal Studies" / mind. 7.0 für Kurse aus den LL.M.-Programmen "Trial Advocacy", "Intellectual Property" und "Law & Government")

Der Sprachnachweis darf zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.