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Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der University of New South Wales fließende Englischkenntnisse nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:

  • (internet-based) TOEFL (Gesamtpunktzahl mind. 90 mit mind. 23 Punkten beim essay-Teil und mind. 22 Punkten in allen anderen Bereichen)
  • academic IELTS (Gesamtbewertung mind. 6.5 mit mind. 6.0 Punkte in allen Teilbereichen).

Der Sprachnachweis darf zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.

In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Auslandsstudiums an der University of New South Wales die folgenden Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:

bei einem Auslandsstudium nur im Wintersemester:

  • Modul Schlüsselqualifikation für 5 Leistungspunkte
  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für je 5 Leistungspunkte
  • Modul Thematische Vertiefung
  • Modul Strafverfahrensrecht
  • Modul Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium nur im Sommersemester:

  • Modul Schlüsselqualifikation für 5 Leistungspunkte
  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für je 5 Leistungspunkte
  • Modul Thematische Vertiefung
  • Modul Zivilverfahrensrecht
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium im gesamten akademischen Jahr:

  • bis zu zwei Module Schlüsselqualifikation für je 5 Leistungspunkte
  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für je 5 Leistungspunkte
  • Modul Thematische Vertiefung
  • Modul Zivilverfahrensrecht
  • Modul Strafverfahrensrecht
  • Modul Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts
  • Schwerpunktbereichsstudium und -prüfung in den Schwerpunktbereichen 3 (Unternehmens-, Wirtschafts- und Steuerrecht) und 7 (Internationalisierung der Rechtsordnung)
  • Leistungsnachweise für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem Semester/akademischen Jahr erbracht werden können werden.