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Für ein Studium an der Universität St. Gallen müssen Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 nachgewiesen werden. Als Sprachnachweis kommt einer (1) der folgenden Tests in Frage:

  • ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest auf dem Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für das Lernen von Sprachen 
    Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem englischsprachigen Formular festgehalten werden.
  • eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs (mit bestandener Prüfung) auf dem Niveau B 2 an einer Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule.
  • internet-based TOEFL mit einer Gesamtpunktzahl von mindestens 89
  • IELTS Academic Test mit einer durchschnittlichen Gesamtbewertung von mindestens 6.5
  • Cambridge Certificate Niveau B 2

Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.

  • Schuljahr (Oberstufe) im englischsprachigen Ausland (z.B. High School Jahr in den USA)
  • Schuljahr (Oberstufe) im Inland, in dem mindestens die Hälfte der Kurse auf Englisch unterrichtet wurde (z.B. John F. Kennedy School in Berlin)
  • vorheriges Austauschsemester an einer Universität im englischsprachigen Ausland

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In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Kursprogramms für das Themis-Zertifikat an der Universität St. Gallen die folgenden Studienleistungen zu erbringen bzw. Nachweise zu erwerben:

  • Anrechnung des Themis-Semesters auf das Schwerpunktbereichsstudium im Schwerpunktbereich 3 (Unternehmens-, Wirtschafts- und Steuerrecht)
  • Modul Schlüsselqualifikation
  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenfachkompetenz in Englisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • Modul Thematische Vertiefung (Seminar)
  • Modul Zivilverfahrensrecht
  • Modul Strafverfahrensrecht
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem akademischen Jahr erbracht werden können werden.

Für alle Schweizer Universitäten gilt eine einheitliche Konvertierungstabelle, die unter dem Link

Notenkonvertierung Schweiz

verfügbar ist.