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Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der Sveuciliste u Splitu fließende Kenntnisse der kroatischen Sprache nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:

  • eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs (mit bestandener Prüfung) an einer Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule. Diese Bescheinigung sollte nach Möglichkeit das Niveau des Sprachkurses nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für das Lernen von Sprachen (Skala: A 1 bis C 2) ausweisen.

    Der o.g. Sprachnachweis darf zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.

  • Schuljahr (Oberstufe) im kroatischsprachigen Ausland
  • vorheriges Austauschsemester an einer Universität im kroatischsprachigen Ausland

Studierende mit Kroatischkenntnissen auf muttersprachlichem Niveau müssen keinen Sprachnachweis einreichen.

In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Auslandsstudiums an der University of Split die folgenden Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:

bei einem Auslandsstudium im gesamten akademischen Jahr:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Kroatisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • Modul Thematische Vertiefung (sofern ein/e Betreuer/in für eine Hausarbeit gefunden wird)
  • Schwerpunktbereichsstudium und -prüfung im Schwerpunktbereich 1 (Grundlagen des Rechts), im Schwerpunktbereich 3 (Unternehmens-, Wirtschafts- und Steuerrecht) oder im Schwerpunktbereich 7 (Internationalisierung der Rechtsordnung) (sofern ein/e Betreuer/in für eine Hausarbeit gefunden wird)
  • Modul Zivilverfahrensrecht
  • Modul Strafverfahrensrecht
  • Modul Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts
  • Leistungsnachweise für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium nur im Wintersemester:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Kroatisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • Modul Thematische Vertiefung (sofern ein/e Betreuer/in für eine Hausarbeit gefunden wird)
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium nur im Sommersemester:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Kroatisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • Modul Thematische Vertiefung (sofern ein/e Betreuer/in für eine Hausarbeit gefunden wird)
  • Modul Zivilverfahrensrecht
  • Modul Strafverfahrensrecht
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem Semester/akademischen Jahr erbracht werden können werden.