University of Sheffield
Erasmus-Code: UK SHEFFIE 01
Zielgruppe:
Studierende im grundständigen Studiengang Rechtswissenschaft
Anzahl der Studienplätze:
2 Studienplätze für das Wintersemester und
2 Studienplätze für das Sommersemester
oder
2 Studienplätze für ein volles akademisches Jahr
oder
1 Studienplatz für ein volles akademisches Jahr und
2 Studienplätze für je ein Semester (Winter oder Sommer)
Studienzeitraum (inkl. Orientierungstage):
1. Semester: Mitte September bis Anfang/Mitte Februar
2. Semester: Anfang Februar bis Mitte Juni
Unterrichtssprache: Englisch
Besonderheit bezüglich der vor Ort zu erbringenden Studienleistungen:
Austauschstudierende an der University of Sheffield müssen innerhalb eines Semesters Kurse im Umfang von 60 Sheffield-credits (= 30 ECTS-credits) belegen. Darunter dürfen sich auch englische Sprachkurse im Umfang von bis zu 20 Sheffield-credits (= 10 ECTS-credits) befinden.
Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der University of Sheffield fließende Englischkenntnisse nachgewiesen werden.
Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:
- eine Note von mindestens 12 Punkten im Grund- oder Leistungskurs Englisch in jedem der vier Kurshalbjahre während des Abiturs + Abiturprüfung in Englisch, die mit mindestens 12 Punkten bewertet wurde
- abgeschlossener englischsprachiger Studiengang in einem muttersprachlich anglophonen Land, solange das Abschlussdatum nicht länger als 5 Jahre vor der beabsichtigten Aufnahme des Studiums in Sheffield zurückliegt
- IELTS (die Mindestpunktzahl wurde erfragt und wird demnächst an dieser Stelle veröffentlicht)
- TOEFL internet-based test (die Mindestpunktzahl wurde erfragt und wird demnächst an dieser Stelle veröffentlicht)
- Cambridge Certificate (die Mindestpunktzahl wurde erfragt und wird demnächst an dieser Stelle veröffentlicht)
- Pearson Test of English (PTE) (die Mindestpunktzahl wurde erfragt und wird demnächst an dieser Stelle veröffentlicht)
Das Testdatum der vier zuletzt genannten Sprachtests darf nicht länger als zwei Jahre vor Aufnahme des Studiums an der Gastuniversität zurückliegen.
In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Auslandsstudiums an der University of Sheffield die folgenden Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:
bei einem Auslandsstudium im gesamten akademischen Jahr:
- zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
- Modul Strafverfahrensrecht
- Modul Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts
- Modul Schlüsselqualifikation
- Leistungsnachweise für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung
bei einem Auslandsstudium nur im Wintersemester oder nur im Sommersemester:
- zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
- Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung
Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem Semester/akademischen Jahr erbracht werden können werden.
Für Prüfungsleistungen, die an der University of Sheffield erbracht wurden, gilt die folgende, vom Prüfungsausschuss am 1. Oktober 2020 beschlossene Konvertierungstabelle:
Britische Note |
Juristische Punkte an der Freien Universität Berlin gem. JurPrNotSkV * |
---|---|
100 | 18,00 |
99 | 17,84 |
98 | 17,68 |
97 | 17,52 |
96 | 17,36 |
95 | 17,20 |
94 | 17,03 |
93 | 16,87 |
92 | 16,71 |
91 | 16,55 |
90 | 16,39 |
89 | 16,23 |
88 | 16,07 |
87 | 15,91 |
86 | 15,75 |
85 | 15,59 |
84 | 15,42 |
83 | 15,26 |
82 | 15,10 |
81 | 14,94 |
80 | 14,78 |
79 | 14,62 |
78 | 14,46 |
77 | 14,30 |
76 | 14,14 |
75 | 13,98 |
74 | 13,81 |
73 | 13,65 |
72 | 13,49 |
71 | 13,33 |
70 | 13,17 |
69 | 13,16 |
68 | 12,88 |
67 | 12,60 |
66 | 12,32 |
65 | 12,04 |
64 | 11,77 |
63 | 11,49 |
62 | 11,21 |
61 | 10,93 |
60 | 10,65 |
59 | 10,64 |
58 | 10,38 |
57 | 10,11 |
56 | 9,85 |
55 | 9,59 |
54 | 9,32 |
53 | 9,06 |
52 | 8,80 |
51 | 8,53 |
50 | 8,27 |
49 | 8,26 |
48 | 7,66 |
47 | 7,06 |
46 | 6,46 |
45 | 5,86 |
44 | 5,85 |
43 | 5,39 |
42 | 4,93 |
41 | 4,46 |
40 | 4,00 |
weniger als 40 | nicht bestanden |
Die oben abgebildete Tabelle gilt für die Konvertierung von Einzelnoten.
Gemäß den Richtlinien der Europäischen Kommission sollen die durchschnittlichen Notenverteilungen, die den Notenkonvertierungstabellen zu Grunde liegen, in regelmäßigen Abständen überprüft und ggf. angepasst werden. Die o.g. Tabelle begründet daher keinen Vertrauensschutz.
Für die Bildung der Gesamtnote für die Schwerpunktbereichsprüfung findet § 2 der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung Anwendung. Nach dieser Verordnung entsprechen den jeweiligen Gesamtnoten die folgenden Notenbezeichnungen:
Gesamtnote gem. § 2 JurPrNotSkV * | Notenbezeichnung |
---|---|
14.00 - 18.00 | sehr gut |
11.50 - 13.99 | gut |
9.00 - 11.49 | vollbefriedigend |
6.50 - 8.99 | befriedigend |
4.00 - 6.49 | ausreichend |
1.50 - 3.99 | mangelhaft |
0 - 1.49 | ungenügend |
* Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung (JurPrNotSkV)