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Anforderungen an den Sprachnachweis im Bewerbungsverfahren

Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der Lewis & Clark Law School fließende Englischkenntnisse nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:

  • TOEFL mit einem Gesamtscore von 100
  • IELTS Academic Test mit einer Gesamtnote von 8.0

Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.