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Anforderungen an den Sprachnachweis im Bewerbungsverfahren

Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten einzureichenden Dokumenten, ist für ein Studium an der Universität Osaka wünschenswert, dass ausreichende Englischkenntnisse bestehen. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:

  • ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest auf dem Niveau B 2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für das Lernen von Sprachen. Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem englischsprachigen Formular festgehalten werden.
  • TOEFL internet-based test mit einem Gesamtergebnis von mindestens 80 Punkten
  • IELTS Academic Test mit einer Gesamtbewertung von mindestens 6.0
  • TOEIC mit einer Gesamtbewertung von mindestens 750 Punkten
  • Cambridge Certificate: mindestens Niveau B2 (früher: CAE)

Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.