Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der Benjamin Cardozo School of Law fließende Englischkenntnisse nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:
- eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs (mit bestandener Prüfung) auf dem Niveau C1 an einer anderen Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule
- ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest auf dem Niveau C1
Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem englischsprachigen Formular festgehalten werden. - internet-based TOEFL (Gesamtbewertung: mind. 100 Punkte)
- IELTS Academic Test (Gesamtbewertung: mind. 7.0)
In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Auslandsstudiums an der Benjamin Cardozo School of Law die folgenden Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:
bei einem Auslandsstudium im Wintersemester:
- bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
- bis zu zwei Module Schlüsselqualifikation für insgesamt 10 Leistungspunkte
- Modul Zivilverfahrensrecht
- Modul Strafverfahrensrecht
- Modul Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts
- Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung
bei einem Auslandsstudium im Sommersemester:
- bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
- bis zu zwei Module Schlüsselqualifikation für insgesamt 10 Leistungspunkte
- Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung
Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem Semester/akademischen Jahr erbracht werden können werden.
Für die Anrechnung von Prüfungsleistungen, die an der Benjamin Cardozo Law School erbracht wurden, gilt die folgende, vom Prüfungsausschuss am 29. Januar 2020 beschlossene Konvertierungstabelle:
U.S.-Note | Juristische Punkte gem. JurPrNotSkV* |
A+ | 15,58 |
A | 14,32 |
A- | 12,35 |
B+ | 9,42 |
B | 7,16 |
B- | 6,25 |
C+ | 5,43 |
C | 5,14 |
C- | 4,84 |
D+ | 4,44 |
D | 4,15 |
D- | - |
F | nicht bestanden |
Die oben abgebildete Tabelle gilt für die Konvertierung von Einzelnoten.
Gemäß den Richtlinien der Europäischen Kommission sollen die durchschnittlichen Notenverteilungen, die den Notenkonvertierungstabellen zu Grunde liegen, in regelmäßigen Abständen überprüft und ggf. angepasst werden. Die o.g. Tabelle begründet daher keinen Vertrauensschutz.
Für die Bildung der Gesamtnote für die Schwerpunktbereichsprüfung findet § 2 der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung Anwendung. Nach dieser Verordnung entsprechen den jeweiligen Gesamtnoten die folgenden Notenbezeichnungen:
Gesamtnote gem. § 2 JurPrNotSkV* | Notenbezeichnung |
---|---|
14.00 - 18.00 | sehr gut |
11.50 - 13.99 | gut |
9.00 - 11.49 | vollbefriedigend |
6.50 - 8.99 | befriedigend |
4.00 - 6.49 | ausreichend |
1.50 - 3.99 | mangelhaft |
0 - 1.49 | ungenügend |
* Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung (JurPrNotSkV)