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Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Auslandsstudiums an der University of Miami School of Law die folgenden Studienleistungen zu erbringen bzw. Nachweise zu erwerben:

  • bis zu zwei Module Schlüsselqualifikation für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenfachkompetenz in Englisch und/oder in Spanisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • Modul Thematische Vertiefung
  • Modul Zivilverfahrensrecht
  • Modul Strafverfahrensrecht
  • Modul Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für die staatliche Pflichtfachprüfung

Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem Semester erbracht werden können werden.

Späteres LL.M.-Studium an der University of Miami School of Law

Studierende der Freien Universität Berlin, die während ihres grundständigen Studiums der Rechtswissenschaft bereits ein Austauschsemester an der University of Miami School of Law absolviert haben, können sich einen Teil der während des Austauschsemesters erzielten credits auf ein späteres LL.M.-Studium an der University of Miami School of Law anrechnen lassen. Dies erlaubt ihnen, das LL.M.-Programm schneller zu absolvieren (z.B. innerhalb eines Semesters oder innerhalb eines Semesters und der darauf folgenden Sommersemesterferien) oder während des einjährigen LL.M.-Programms ein Praktikum abzuleisten.
Bewerber der Freien Universität Berlin für ein LL.M.-Studium an der University of Miami School of Law müssen dieselben Zugangsvoraussetzungen erfüllen wie die Bewerber anderer Universitäten. Erhalten Studierende der Freien Universität Berlin, die vorher Austauschstudierende an der University of Miami School of Law waren, eine Zulassung für das dortige LL.M.-Programm, wird ihnen ein Studiengebührenerlass von 50 % gewährt.