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Universiteit Maastricht

Das Rathaus von Maastricht auf dem Marktplatz

Das Rathaus von Maastricht auf dem Marktplatz
Bildquelle: Irina Schiller

Austauschprogramm: Themis oder Erasmus

Erasmus-Code: NL MAASTRI 01

Die niederländische Universiteit Maastricht ist stark international ausgerichtet und nimmt eine Vorreiterstellung im Bereich der innovativen Lehr- und Lernformen ein.

Seit der Universitätsgründung wurden die Lehr- und Lernkonzepte aller Fakultäten am Leitbild des problem-basierten Lernens ausgerichtet. Die Methode des problem-basierten Lernens zielt darauf ab, den Studierenden juristische Kenntnisse durch das Lösen konkreter Probleme zu vermitteln. Somit wird anwendungsorientiertes Wissen erworben, welches die Studierenden dazu befähigt, adäquat mit neuen Problemen, Regeln und komplexen Situationen umzugehen. Dies ist eine wichtige Qualifikation für angehende Juristinnen und Juristen.

Alle Studiengänge an der Juristischen Fakultät weisen eine internationale Orientierung auf: Sowohl Bachelor- als auch Masterprogramme beziehen europäisches und internationales Recht sowie Veranstaltungen zur Rechtsvergleichung in den Studienplan ein.

Die gut ausgestattete Juristische Fakultät der Maastrichter Universität befindet sich in einem eindrucksvollen Gebäude mitten im Stadtzentrum. Die zentrale Innenstadtlage - inmitten von Straßencafés, Bars und Restaurants - sowie ihre Nähe zu anderen Fakultäten vermitteln die Atmosphäre eines spannenden und lebendigen Campuslebens.

Anzahl der Studienplätze: 1 Studienplatz im Wintersemester, entweder im Themis-Programm (Master-Ebene) oder im Erasmus-Programm (Bachelor-Ebene)

Unterrichtssprache: Englisch

Besondere Bewerbungsvoraussetzung für das Themis-Programm:

Da die Themis-Kurse an der Universiteit Maastricht als Bestandteil des Master-Programms unterrichtet werden, müssen Themis-Studierende vor Antritt des Auslandsstudiums gegenüber der dortigen Law School nachweisen, dass sie vor Beginn des Auslandsstudiums in Maastricht 180 Leistungspunkte im Studiengang Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin erworben haben. Aus diesem Grund kann ein Themis-Studium in Maastricht in der Regel nur im 9. Semester durchgeführt werden.

Für ein Studium an der Universiteit Maastricht müssen fließende Englischkenntnisse auf dem Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für das Lernen von Sprachen nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:

  • eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs (mit bestandener Prüfung) auf dem Niveau B 2 an einer Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule.
  • ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest, welcher das Niveau B 2 bestätigt
    Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem englischsprachigen Formular festgehalten werden.
  • TOEFL internet-based test (Gesamtbewertung: mind. 90)
  • IELTS Academic Test (Gesamtbewertung: mind. 6.5)
  • Cambridge Certificate of Proficiency in English (CPE): Note nicht relevant
  • Cambridge Certificate in Advanced English (CAE): Noten A, B oder C+

Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.

In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Kursprogramms für das Themis-Zertifikat (Master-level) an der Universiteit Maastricht die folgenden Studienleistungen zu erbringen bzw. Nachweise zu erwerben:

  • Anrechnung des Themis-Semesters auf das Schwerpunktbereichsstudium im Schwerpunktbereich 7 (Internationalisierung der Rechtsordnung)
  • Nachweis der Schlüsselqualifikation im Umfang von einem Modul
  • Nachweis der Fremdsprachenfachkompetenz im Umfang von zwei Modulen
  • Modul "Thematische Vertiefung" (Seminar)
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

Im Rahmen des Erasmus-Programms (Bachelor-level) war es in der Vergangenheit möglich, die folgenden Studienleistungen an der Universiteit Maastricht zu erbringen:

  • Anrechnung des Themis-Semesters auf das Schwerpunktbereichsstudium im Schwerpunktbereich 7 (Internationalisierung der Rechtsordnung)
  • Nachweis der Schlüsselqualifikation im Umfang von einem Modul
  • Nachweis der Fremdsprachenfachkompetenz im Umfang von zwei Modulen
  • Modul "Thematische Vertiefung" (Seminar)
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem akademischen Jahr erbracht werden können werden.

Für die Anrechnung von Prüfungsleistungen, die an der Universiteit Maastricht erbracht wurden, gilt die folgende, vom Prüfungsausschuss am 1. Oktober 2020 beschlossene Konvertierungstabelle:

niederländische Note Juristische Punkte
gem. JurPrNotSkV*
10 17,55
9.5 16,21
9 14,42
8.5 12,86
8 11,80
7.5 10,75
7 9,55
6.5 8,37
6 7,12
5.5 5,79
< 5.5 nicht bestanden

Die oben abgebildete Tabelle gilt für die Konvertierung von Einzelnoten.

Gemäß den Richtlinien der Europäischen Kommission sollen die durchschnittlichen Notenver­teilungen, die den Notenkonvertierungstabellen zu Grunde liegen, in regelmäßigen Abständen überprüft und ggf. angepasst werden. Die o.g. Tabelle begründet daher keinen Vertrauensschutz.

Für die Bildung der Gesamtnote für die Schwerpunktbereichsprüfung findet § 2 der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung Anwendung. Nach dieser Verordnung entsprechen den jeweiligen Gesamtnoten die folgenden Notenbezeichnungen:

Gesamtnote gem. § 2 JurPrNotSkV* Notenbezeichnung
14.00 - 18.00 sehr gut
11.50 - 13.99 gut
9.00 - 11.49 vollbefriedigend
6.50 - 8.99 befriedigend
4.00 - 6.49 ausreichend
1.50 - 3.99 mangelhaft
0 - 1.49 ungenügend

 * Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung (JurPrNotSkV)