Springe direkt zu Inhalt

Das Erasmus Programm der Europäischen Union

ERASMUS Network Meeting in Vilnius

ERASMUS Network Meeting in Vilnius
Bildquelle: Morna Roberts

Zielgruppe: Studierende und Promovierende

Studiendauer im Ausland:

  • entweder für ein ganzes akademisches Jahr
  • oder nur im Wintersemester
  • oder nur im Sommersemester

Einige Partneruniversitäten vergeben ausschließlich Studienplätze für ein halbes Jahr. Um welche Universitäten es sich dabei handelt, erfahren Sie auf der Webseite der jeweiligen Partneruniversität.

Gastuniversitäten:

in der EU, in Norwegen und in der Türkei, siehe Seite Partneruniversitäten

Unterrichtssprachen: Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Türkisch, Deutsch, Näheres siehe Seite Partneruniversitäten

Schwerpunktbereichsstudium im Ausland möglich?

ja, vollständiges Schwerpunktbereichsstudium über zwei Semester, allerdings nicht an allen Partneruniversitäten

Nähere Hinweise finden sich auf den Seiten der jeweiligen Partneruniversitäten.

Befreiung von den Studiengebühren an den Gastuniversitäten: ja

Gewährung eines finanziellen Zuschusses: in der Regel ja (zu den Bedingungen siehe unten)

Höhe des finanziellen Zuschusses:

zwischen 490 EUR und maximal 600 EUR im Monat, je nach Höhe der Lebenshaltungskosten im Zielland (Stand 2023, Angabe ohne Gewähr)

plus eventuell zwei Aufstockungsbeträge für
(a) geringere Chancen in Höhe von 250 EUR pro Monat und
(b) für nachhaltiges Reisen in Höhe von einmalig 50 EUR & Tagesförderungssatz für zusätzliche Reisetage

nähere Informationen auf den Seiten des zentralen Erasmus-Teams der Freien Universität Berlin

Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie Programmteilnehmende mit Kindern können statt der Pauschalen Realkosten geltend machen.

Auszahlung des Erasmus-Mobilitätszuschusses:

durch das zentrale Erasmus-Team der Freien Universität Berlin

Bedingungen für die Programmteilnahme und den Erhalt des finanziellen Zuschusses seitens der Freien Universität Berlin:

für Studierende und Promovierende mit Studienvorhaben:

  • Absolvierung eines Studienprogramms an der Gastuniversität im Umfang von mindestens 15 ECTS-credits pro Semester (Kursbelegung und Prüfung)
  • Anerkennung mindestens eines Moduls pro Semester aus dem Auslandsstudium für den hiesigen Studiengang  (zusätzlich zum Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung) bzw. für das strukturierte Promotionsprogramm an der Freien Universität Berlin

für Promovierende mit Forschungsvorhaben:

  • Durchführung eines (i.d.R. mit dem Thema der Dissertation zusammenhängenden) Forschungsvorhabens, Dokumentation von Konferenz- und Workshopteilnahmen, von Fachgesprächen, von Veröffentlichungen und anderen Zwischenergebnissen
  • lückenlose, von der Gastuniversität bestätigte Dokumentation von Forschungstätigkeiten und -ergebnissen
  • Bestätigung der Relevanz der erzielten Forschungsergebnisse für die Abfassung der Dissertation durch die Betreuerin bzw. den Betreuer der Doktorarbeit an der Freien Universität Berlin

Bedingungen für die Programmteilnahme seitens der Gastuniversitäten:

für Studierende und Promovierende mit Studienvorhaben:

  • Einige Partneruniversitäten verlangen von ihren Gaststudierenden eine Kursbelegung in einem Umfang, der über die von der Freien Universität Berlin geforderten 15 ECTS-credits hinausgeht.
  • Bestehen zusätzliche Anforderungen seitens einer Partneruniversität, sind diese auf der Webseite der jeweiligen Partneruniversität erwähnt.

für Promovierende mit Forschungsvorhaben:

  • Einige Partneruniversitäten akzeptieren Gastpromotionsstudierende nur dann, wenn eine fachliche Betreuungszusage einer Wissenschaftlerin oder eines Wissenschaftlers der Gastuniversität vorliegt.

Bewerbungsfrist und -verfahren:

siehe Webseite Bewerbungsverfahren

Formalitäten:

Erasmus-Studierende und -Promovierende sind dazu verpflichtet, die folgenden programmspezifischen Nachweise zu erbringen bzw. an der Freien Universität Berlin einzureichen:

  • Erasmus-Bewerbungsformular
  • Learning Agreement (vor und während des Auslandsaufenthalts)
  • Grant Agreement (vor dem Auslandsaufenthalt)
  • Teilnahme am Online-Sprachtest (vor dem Auslandsaufenthalt)
  • Erasmus Confirmation (nach dem Auslandsaufenthalt)
  • Transcript of Records für Studierende mit Kursprogramm oder bestätigte Dokumentation der Forschungstätigkeiten für Promotionsstudierende (nach dem Auslandsaufenthalt)
  • standardisierter Online-Erfahrungsbericht (nach dem Auslandsaufenthalt)
  • ausführlicher Erfahrungsbericht (nach dem Auslandsaufenthalt)

Weiterführende Hinweise:

Erasmus-Mobilitätsstipendium (Weiterleitung auf die Webseite des zentralen Erasmus-Teams der FU Berlin)

FAQ Finanzierung eines Erasmus-Auslandsstudiums (Weiterleitung auf die Webseite des zentralen Erasmus-Teams der FU Berlin)