Springe direkt zu Inhalt

Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der Uniwersytet Jagiellonski fließende Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:

  • eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs (mit bestandener Prüfung) auf dem Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für das Lernen von Sprachen an einer Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule.
  • ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest auf dem Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für das Lernen von Sprachen 
    Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem englischsprachigen Formular festgehalten werden.
  • TOEFL internet-based test mit einem Gesamtergebnis von mind. 72 und einer Mindestpunktzahl von 18 für das Leseverstehen, 17 für das Hörverstehen, 20 für die Sprachfertigkeit und 17 für das schriftliche Ausdrucksvermögen
  • IELTS Academic Test (Gesamtergebnis: mind. 5.5)
  • Cambridge first Certificate minimum level B2 (CFR)

Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.

In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Auslandsstudiums an der Uniwersytet Jagiellonski die folgenden Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:

bei einem Auslandsstudium im gesamten akademischen Jahr:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für je 5 Leistungspunkte und/oder ein Modul Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenfachkompetenz in Französisch für 5 Leistungspunkte
  • bis zu zwei Module Schlüsselqualifikation für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • Schwerpunktbereichsstudium und -prüfung im Schwerpunktbereich 7 (Internationalisierung der Rechtsordnung) (sofern ein/e Betreuer/in für eine wissenschaftliche Hausarbeit gefunden wird oder ein in einem Kurs geforderter Aufsatz zur wissenschaftlichen Forschungsarbeit ausgeweitet werden kann)
  • Leistungsnachweise für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium nur im Wintersemester:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für je 5 Leistungspunkte und/oder ein Modul Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenfachkompetenz in Französisch für 5 Leistungspunkte
  • ein Modul Schlüsselqualifikation für 5 Leistungspunkte
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium nur im Sommersemester:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für je 5 Leistungspunkte und/oder ein Modul Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenfachkompetenz in Französisch für 5 Leistungspunkte
  • ein Modul Schlüsselqualifikation für 5 Leistungspunkte
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem Semester/akademischen Jahr erbracht werden können werden.

Für alle Partneruniversitäten, die ihre lokalen Noten in ECTS-grades umrechnen, gilt eine einheitliche Konvertierungstabelle, die unter dem Link

Notenkonvertierung ECTS-grades in juristische Punkte

verfügbar ist. Wie die lokalen Noten an der Gastuniversität in die ECTS-grades umgerechnet werden, wird Ihnen vor Ort erläutert.