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Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der City University of Hong Kong fließende Englischkenntnisse nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:

  • TOEFL internet-based test (Mindestpunktzahl: 100)
  • IELTS Academic Test (Gesamtbewertung: mindestens 7.0)

Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 3 Jahre sein.

In der Vergangenheit war es möglich, an der City University of Hong Kong die folgenden Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:

  • Anrechnung des Themis-Semesters auf das Schwerpunktbereichsstudium im Schwerpunktbereich 3 (Unternehmens-, Wirtschafts- und Steuerrecht) und im Schwerpunktbereich 7 (Die Internationalisierung der Rechtsordnung)
  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für je 5 Leistungspunkte
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem Wintersemester erbracht werden können.

Für Leistungen, die an der City University of Hong Kong erbracht wurden, gilt die folgende, vom Prüfungsausschuss am 9. Januar 2024 beschlossene Konvertierungstabelle:

Note an der
City University of Hong Kong

Juristische Punkte an der Freien Universität Berlin gem. JurPrNotSkV *

A+

15,60

A

14,54

A-

12,67

B+

10,28

B

7,58

B-

6,20

C+

5,58

C

5,27

C-

4,96

D

4,18

F

0 - 3

Die oben abgebildete Tabelle gilt für die Konvertierung von Einzelnoten.

Gemäß den Richtlinien der Europäischen Kommission sollen die durchschnittlichen Notenver­teilungen, die den Notenkonvertierungstabellen zu Grunde liegen, in regelmäßigen Abständen überprüft und ggf. angepasst werden. Die o.g. Tabelle begründet daher keinen Vertrauensschutz.

Für die Bildung der Gesamtnote für die Schwerpunktbereichsprüfung findet nach der Fortsetzung des Schwerpunktbereichsstudiums an der Freien Universität Berlin der § 2 der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung Anwendung. Nach dieser Verordnung entsprechen den jeweiligen Gesamtnoten die folgenden Notenbezeichnungen:

Gesamtnote gem. § 2 JurPrNotSkV*
Notenbezeichnung
14.00 - 18.00 sehr gut
11.50 - 13.99 gut
9.00 - 11.49 vollbefriedigend
6.50 - 8.99 befriedigend
4.00 - 6.49 ausreichend
1.50 - 3.99 mangelhaft
0 - 1.49 ungenügend

 * Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung (JurPrNotSkV)