Anforderungen an den Sprachnachweis im Bewerbungsverfahren
Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der Universität in Helsinki fließende Englischkenntnisse nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:
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TOEFL internet-based test: 79 Punkte
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IELTS Academic Test: durchschnittliches Gesamtergebnis von 6.0
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eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs (mit bestandener Prüfung) auf dem Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für das Lernen von Sprachen an einer anderen Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule
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ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest auf dem Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für das Lernen von Sprachen. Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem englischsprachigen Formular festgehalten werden.
Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.
- Schuljahr (Oberstufe) im englischsprachigen Ausland (z.B. High School Jahr in den USA)
- Schuljahr (Oberstufe) im Inland, in dem mindestens die Hälfte der Kurse auf Englisch unterrichtet wurde (z.B. John F. Kennedy School in Berlin)
- vorheriges Austauschsemester an einer Universität im englischsprachigen Ausland