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Anforderungen an den Sprachnachweis im Bewerbungsverfahren

Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der Universidad Nacional de Córdoba fließende Spanischkenntnisse nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:

  • eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs (mit bestandener Prüfung) auf dem Niveau B 2 oder auf dem Niveau C 1 an einer Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule.
  • ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest auf dem Niveau B 2 oder auf dem Niveau C 1
    Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem spanisch- oder englischsprachigen Formular festgehalten werden.

    Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.

Studierende, die vor Beginn des Auslandsstudiums lediglich das Sprachniveau B 2 nachweisen, müssen zu Beginn ihres Auslandsstudiums in Córdoba einen Sprachtest auf dem Niveau C 1 ablegen oder während ihres ersten Austauschsemesters einen kostenpflichtigen Sprachkurs an der Universidad Nacional de Córdoba besuchen. Die Kosten für diesen Sprachkurs betragen zur Zeit (Sommer 2018) 150 USD.