Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der Universidad Nacional de Córdoba fließende Spanischkenntnisse nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:
- eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs (mit bestandener Prüfung) auf dem Niveau B 2 oder auf dem Niveau C 1 an einer Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule.
- ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest auf dem Niveau B 2 oder auf dem Niveau C 1
Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem spanisch- oder englischsprachigen Formular festgehalten werden.
Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.
Studierende, die vor Beginn des Auslandsstudiums lediglich das Sprachniveau B 2 nachweisen, müssen zu Beginn ihres Auslandsstudiums in Córdoba einen Sprachtest auf dem Niveau C 1 ablegen oder während ihres ersten Austauschsemesters einen kostenpflichtigen Sprachkurs an der Universidad Nacional de Córdoba besuchen. Die Kosten für diesen Sprachkurs betragen zur Zeit (Sommer 2018) 150 USD.
In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Auslandsstudiums an der Universidad Nacional de Córdoba die folgenden Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:
bei einem Auslandsstudium im gesamten akademischen Jahr:
- bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Spanisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
- Modul Thematische Vertiefung
- Modul Zivilverfahrensrecht
- Modul Strafverfahrensrecht
- Schwerpunktbereichsstudium und -prüfung im Schwerpunktbereich 7 (Internationalisierung der Rechtsordnung)
- Leistungsnachweise für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung
bei einem Auslandsstudium nur im Wintersemester:
- bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Spanisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
- Modul Thematische Vertiefung
- Modul Strafverfahrensrecht
- Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung
bei einem Auslandsstudium nur im Sommersemester:
- bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Spanisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
- Modul Thematische Vertiefung
- Modul Zivilverfahrensrecht
- Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung
Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem Semester/akademischen Jahr erbracht werden können werden.