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Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der Bond University fließende Englischkenntnisse nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:

  • ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest, in dem in jeder geprüften Kategorie mindestens das Niveau C1 oder C2 bestätigt wird
    Das Test-Ergebnis sollte auf einem englischsprachigen Formular festgehalten werden.
  • Academic IELTS (overall score: at least 7.0, no sub-score less than 6.5)
  • TOEFL Internet-based test (overall score: 98)
  • Cambridge English Advanced (CAE) (overall score: 185, no sub-score less than 176)

    Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.
  • vorheriges Austauschjahr an einer Universität in den Vereinigten Staaten von Amerika, im englischsprachigen Teil Kanadas, in Großbritannien, Irland, Australien oder Neuseeland
    Das Ende des Austauschjahres darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.

In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Auslandsstudiums an der Bond University die folgenden Studienleistungen zu erbringen bzw. Nachweise zu erwerben:

  • Nachweis der Schlüsselqualifikation
  • Nachweis der Fremdsprachenfachkompetenz in Englisch
  • Modul Thematische Vertiefung (Seminar)
  • Modul Zivilverfahrensrecht
  • Modul Strafverfahrensrecht
  • Modul Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts
  • Leistungsnachweis(e) für die Meldefristverlängerung für die staatliche Pflichtfachprüfung

Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem Semester/akademischen Jahr erbracht werden können werden.