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Anforderungen an den Sprachnachweis im Bewerbungsverfahren

Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der Universiteit van Amsterdam fließende Englischkenntnisse nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:

      • eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs (mit bestandener Prüfung) auf dem Niveau C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für das Lernen von Sprachen an einer Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule
      • ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest auf dem Niveau C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für das Lernen von Sprachen 
        Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem englischsprachigen Formular festgehalten werden.
      • internet-based TOEFL, Gesamtbewertung: mind. 100 Punkte, davon mind. 24 Punkte für die Lesekompetenz, mind. 24 Punkte für die schriftliche Ausdrucksfähigkeit, mind. 22 Punkte für das Hörverständnis und mind. 25 Punkte für die mündliche Ausdrucksfähigkeit
      • IELTS Academic Test, Gesamtbewertung mind. 7.0 und mind. 6.5 in jeder Einzelwertung
      • Cambridge English Language Assessment: minimum grade C1 Advanced mit einer Mindestbewertung von 190 Punkten

Die o.g. Nachweise dürfen zu Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.

  • komplett auf Englisch absolviertes abgeschlossenes Bachelor-Studium