Springe direkt zu Inhalt

Anforderungen an den Sprachnachweis im Bewerbungsverfahren

Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der Universiteit van Amsterdam fließende Englischkenntnisse nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:

      • internet-based TOEFL, Gesamtbewertung: mind. 100 Punkte, davon mind. 24 Punkte für die Lesekompetenz, mind. 24 Punkte für die schriftliche Ausdrucksfähigkeit, mind. 22 Punkte für das Hörverständnis und mind. 25 Punkte für die mündliche Ausdrucksfähigkeit
      • IELTS Academic Test, Gesamtbewertung mind. 7.0 und mind. 6.5 in jeder Einzelwertung
      • Cambridge English Language Assessment: minimum grade C1 Advanced mit einer Mindestbewertung von 190 Punkten

Die o.g. Nachweise dürfen zu Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.

  • komplett auf Englisch absolviertes abgeschlossenes Bachelor-Studium
  • International Baccalaureate oder Europeran Baccalaureate Diploma

Ausnahme (neu seit 2025/2026):

Im 1. Semester können Studierende wählen, ausschließlich Kurse auf Bachelor-Niveau zu belegen (das Kursangebot ist jedoch begrenzt). Für Kurse auf Bachelor-Niveau (nur im 1. Semester möglich) gelten folgende Sprachanforderungen:

  • internet-based TOEFL, Gesamtbewertung: 92 bzw. 4,5 (auf der Skala von 0–6)
  • IELTS Academic test, Gesamtbewertung mind. 6,5
  • Cambridge English Language Assessment
    • C1 Advanced (CAE) mit einer Mindestpunktzahl von 180, oder
    • C2 Proficiency (CPE)
  • Erasmus Mobility Tool Language Assessment Test: Nachweis eines B2-Niveaus gemäß CEFR
  • Nachweis eines B2-Niveaus gemäß CEFR, ausgestellt vom Sprachinstitut der Heimatuniversität (nur für Erasmus-Studierende)

Diese Ausnahme gilt nur für das 1. Semester.

Im 2. Semester müssen Masterkurse belegt werden, da dann nicht genügend Kurse auf Bachelor-Niveau angeboten werden. Für das 2. Semester wird ein Englischniveau von C1 (CEFR) verlangt.