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Ist es möglich, zweimal unabhängig voneinander ins Ausland zu gehen?

Ja, das ist möglich, allerdings unter den folgenden Beschränkungen:

  • Im Rahmen des Erasmus-Programms (zu dem auch Studienaufenthalte an den europäischen Themis-Partneruniversitäten zählen) werden nur diejenigen Auslandsaufenthalte mit dem Erasmus-Mobilitätszuschuss gefördert, in denen anerkennungsfähige Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden. Da außerhalb des Schwerpunktbereichsstudiums nur wenig alternative Anrechnungsmöglichkeiten existieren, wird der Erasmus-Mobilitätszuschuss in den meisten Fällen für ein zweites Auslandsstudium nicht gezahlt werden können.
  • Die Höchstdauer für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung aufgrund eines Auslandsstudiums beträgt zwei Semester. Der Freiversuch wird daher in der Regel bei zwei Studienaufenthalten im Ausland nur von denjenigen Studierenden wahrgenommen werden können, die in einem der beiden Auslandsaufenthalte den/die Leistungsnachweis/e für die Meldefristverlängerung neben einer Vollanrechnung der Studienleistungen (Schwerpunktbereichs[teil]studium) erbracht haben.
  • Die Höchstdauer für Studienaufenthalte im Ausland während des grundständigen juristischen Studiengangs ist im Rahmen des Erasmus-Programms (und im Fall der europäischen Partneruniversitäten des Themis-Programms) auf 24 Monate begrenzt.