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Ich werde meine Zwischenprüfung zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht bestanden haben. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Ja.

Falls die Zwischenprüfung noch nicht absolviert sein sollte, weil die Hausarbeit im Strafrecht aus dem vorherigen Sommersemester zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht korrigiert ist, ist das kein Problem. Die Ergebnisse der Hausarbeit gehen in der Regel im Laufe des Dezembers ein. Wir werden uns die Noten aus Ihrem Noten- und Punktekonto in Campus Management herausziehen. Es ist kein weiteres Zutun Ihrerseits erforderlich.

Falls Sie die Zwischenprüfung noch nicht absolviert haben sollten, weil Sie eine Prüfung nicht bestanden oder noch nicht abgelegt haben, werden Sie eine Zusage für das Auslandsstudium unter der aufschiebenden Bedingung erhalten, dass Sie die Zwischenprüfung im laufenden Wintersemester erfolgreich absolvieren und uns dies bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nachweisen.

Ausnahmen gelten jedoch für die Doppelabschlussprogramme sowie für die Victoria University of Wellington. Für diese Programme müssen Sie die Zwischenprüfung bereits bestanden haben, wenn Sie die Bewerbung einreichen.