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Ich würde gern während eines Auslandsjahres an zwei Partneruniversitäten studieren. Ist das möglich?

Dies ist in Ausnahmefällen möglich.

Als Voraussetzungen dafür gelten,

  • dass es sich bei mindestens einer der beiden Universitäten um einen Studienplatz handelt, der ansonsten frei bleiben würde und
  • dass die Kombination von zwei einsemestrigen Studienplätzen an verschiedenen Gastuniversitäten zu einem einjährigen Auslandsstudium notwendig ist, um die Anerkennung des Schwerpunktbereichsstudiums im Ausland zu gewährleisten.

Bitte lassen Sie sich vor der Planung einer solchen Kombination telefonisch im Internationalen Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft beraten.