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Wie wird der Leistungsstand aller Bewerberinnen und Bewerber verglichen?

Dazu wird die Durchschnittsnote anhand der bisherigen Studienleistungen gebildet.

Die Durchschnittsnote berechnet sich aus all Ihren bereits absolvierten Prüfungsleistungen, die mit dem gleichen Gewicht eingehen.

Auch die nicht bestandenen Prüfungen gehen in die Durchschnittsnote ein (und zwar auch dann, wenn Sie die Wiederholungsprüfung inzwischen bestanden haben). Dazu zählen jedoch nur die nicht bestandenen Prüfungsergebnisse, die in Campus Management sichtbar sind. Nicht bestandene Prüfungsergebnisse, die während der Dauer des Corona-Schutzschirms vom Prüfungsbüro aus Campus Management gelöscht worden sind, existieren formal nicht und gehen daher nicht in die Durchschnittsnote ein.

Prüfungsleistungen, die Sie noch gar nicht absolviert haben, obwohl diese Prüfungen nach dem Regelstudienverlauf für ein Semester vorgesehen waren, welches Sie bereits durchlaufen haben, gehen nicht mit 0 Punkten in die Durchschnittsnote ein.

Bitte beachten Sie, dass zum Zwecke einer besseren Vergleichbarkeit der Leistungsfähigkeit jeder Bewerberin und jedes Bewerbers Prüfungsleistungen aus den Modulen zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen und der rechtswissenschaftlichen Fremdsprachenfachkompetenz von dieser Durchschnittsnote ausgenommen sind.

Das Internationale Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft verlässt sich im Hinblick auf die Durchschnittsnote nicht auf die Angaben der Bewerber/innen im Erasmus-Bewerbungsformular, sondern rechnet alle Durchschnittsnoten selbständig aus.

Sollten Sie sich gerade in einem Gegenvorstellungsverfahren befinden, dessen Ergebnis noch nicht feststeht, rechnen Sie bitte die ursprüngliche Note in die Durchschnittsnote ein. Bei einer erfolgreichen Gegenvorstellung können Sie uns während des Auswahlverfahrens noch einmal kontaktieren, damit wir Ihre Durchschnittsnote noch einmal mit der neuen Note berechnen.