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Hinweise zum Ausfüllen des Online-Bewerbungsformulars des zentralen Erasmus-Outgoing-Teams für Studierende der Rechtswissenschaft

Wichtige Hintergrundinformation zum unterschiedlichen Zweck des Formulars im Winter- und im Sommersemester:
  • Nur dann, wennn Sie sich für ein Auslandsstudium mit Beginn im Sommersemester (d.h. Studienbeginn an der Gastuniversität zwischen Januar und März) bewerben, nutzt der Fachbereich Rechtswissenschaft das Erasmus-Bewerbungsformular tatsächlich als Bewerbungsformular. Es muss dann zusammen mit den anderen Bewerbungsunterlagen als pdf-Dokument im Internationalen Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft per e-mail eingereicht werden, wenn Sie sich für eine Gastuniversität im Erasmus-Programm oder im Swiss-European Mobility Programme bewerben.
  • Wenn Sie stattdessen einen Auslandsaufenthalt mit Beginn im Wintersemester (d.h. Studienbeginn an der Gastuniversität zwischen August und Oktober) planen, dann nutzt der Fachbereich Rechtswissenschaft das Online-Bewerbungsformular nicht für das Bewerbungsverfahren. Stattdessen werden nur diejenigen Studierenden, die tatsächlich für einen Studienplatz im Erasmus-Programm, im Swiss-European Mobility Programme oder an einer der europäischen Themis-Universitäten ausgewählt wurden, darum gebeten, das Formular nach der Studienplatzzusage ausschließlich im Hinblick auf ihre tatsächliche Gastuniversität auszufüllen.
    Diese Vorgehensweise erspart allen Beteiligten sehr viel Arbeit.

Wie gelangen Sie zum Online-Bewerbungsformular?

Auf der Formularseite des zentralen Erasmus-Teams der FU wählen Sie bitte "Outgoing-Portal". Dort müssen Sie sich registrieren. Nachdem Sie Ihren Account erstellt und sich angemeldet haben, wählen Sie bitte auf der ersten Seite ganz unten  das Formular "Erasmus+ Studium Europa und Swiss-European Mobility Programme: Online Bewerbung" aus.

Abschnitt "Vorheriges und Aktuelles Studium"

aktuelles Studienniveau

Bitte wählen Sie im drop down-Menü

  • "Postgraduate / Master", auch wenn Sie noch nicht alle Module abgeschlossen haben, die zur Erlangung des LL.B.-Grades notwendig sind
    (Hier kommt es dem zentralen Erasmus-Team wohl auf das Studienziel, also die erste juristische Prüfung an, die als Äquivalent zum Master-Studium gilt.)
  • "Doctorate / Promotion", wenn Sie Promotionsstudierende/r am Fachbereich Rechtswissenschaft sind.

Abgeschlossene Fachsemester (bei Antritt des Auslandsstudiums)

Hier tragen Sie bitte ein, wieviele Fachsemester Sie im Studiengang Rechtswissenschaft zu dem Zeitpunkt abgeschlossen haben werden, an dem Sie ins Ausland gehen werden. Bitte rechnen Sie das letzte Semester vor Beginn des Auslandsaufenthalts als ganzes Semester, auch wenn Sie beispielsweise bereits im August mit dem Auslandsstudium beginnen, während das entsprechende Semester formal erst im September endet. 

Wenn diese Mobilität Pflicht für Ihr Studium ist, geben Sie bitte "Ja" an.

Dies ist für Studierende der Rechtswissenschaft nicht der Fall. Daher kreuzen Sie dieses Feld bitte nicht an.

Anzahl Ihrer erworbenen Leistungspunkte (abgeschlossene Lehrveranstaltungen)

Bitte öffnen Sie in Campus Management Ihr Noten- und Punktekonto. Aus der Spalte "erw. LP" können Sie ersehen, wieviele Leistungspunkte Ihnen bereits für Ihr Studium gutgeschrieben wurden.

Obwohl Sie im universitätszentralen Online-Bewerbungsformular die Aufforderung finden, Ihre Leistungsübersicht zusammen mit Ihren Bewerbungsunterlagen einzureichen, ist dies für den Fachbereich Rechtswissenschaft nicht zwingend der Fall, da wir dem Prüfungsbüro keine zusätzliche Arbeit verursachen möchten. Wir werden uns stattdessen im Verlauf des Bewerbungsverfahrens Ihr Noten- und Punktekonto in Campus Management ansehen.

Hinweis: Berechnungs- und Eingabefehler wirken sich im Auswahlverfahren nicht zu Ihrem Nachteil aus. Wir werden Ihren bisherigen Studienverlauf und die Einbettung des Auslandsstudiums in Ihre weitere Studienplanung bei der Sichtung der Bewerbungsunterlagen prüfen und im Zweifelsfall im Vorstellungsgespräch erörtern. 

Anzahl Ihrer begonnenen Leistungspunkte (angefangene Lehrveranstaltungen)

Hierbei handelt es sich um die Lehrveranstaltungen, zu denen Sie angemeldet waren oder sind, die aber noch nicht abgeschlossen wurden, da Sie entweder die Prüfung noch nicht unternommen haben oder diese nicht bestanden haben.

Die Information, wieviele Leistungspunkte auf diese begonnenen Lehrveranstaltungen entfallen, finden Sie in Campus Management in Ihrem Noten- und Punktekonto unter "geb. LP" (für "gebuchte Leistungspunkte").

Hinweis: Berechnungs- und Eingabefehler wirken sich im Auswahlverfahren nicht zu Ihrem Nachteil aus. Wir werden Ihren bisherigen Studienverlauf und die Einbettung des Auslandsstudiums in Ihre weitere Studienplanung bei der Sichtung der Bewerbungsunterlagen prüfen und im Zweifelsfall im Vorstellungsgespräch erörtern.

Durchschnittsnote

Dieses Feld lassen Sie bitte frei. Die Durchschnittsnote werden wir im Internationalen Büro berechnen.

Zur Hintergrundinformation:
Die Durchschnittsnote berechnen wir aus all Ihren bereits absolvierten Prüfungsleistungen mit gleicher Gewichtung.
Dazu zählen auch die nicht bestandenen Prüfungen (und zwar auch dann, wenn Sie die Wiederholungsprüfung inzwischen bestanden haben). Prüfungen, die Sie während der Geltung des Corona-Schutzschirms nicht bestanden haben, gehen nicht in die Berechnung ein, zumal sie in Campus Management nicht sichtbar sind.
Prüfungsleistungen, die Sie noch gar nicht absolviert haben, obwohl diese Prüfungen nach dem Regelstudienverlauf für ein Semester vorgesehen waren, welches Sie bereits durchlaufen haben, gehen nicht mit 0 Punkten in die Durchschnittsnote ein.
Zum Zwecke einer besseren Vergleichbarkeit der juristischen Problemlösungskompetenz jeder Bewerberin und jedes Bewerbers werden Prüfungsleistungen aus den Modulen zum Erwerb der rechtswissenschaftlichen Fremdsprachenfachkompetenz von dieser Durchschnittsnote ausgenommen.

Wie viele Leistungspunkte haben Sie bei Antritt des Auslandsstudiums noch offen?

Bitte errechnen Sie die noch offenen Leistungspunkte wie folgt:

300 Leistungspunkte
(= Gesamtleistungspunktzahl im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung)

minus

30 Leistungspunkte
pro Semester, welches Sie bei Antritt Ihres Auslandsstudiums bereits vollständig absolviert haben
=
i.d.R. 180 Leistungspunkte, wenn Sie im 5. Semester ins Ausland gehen
i.d.R. 120 Leistungspunkte, wenn Sie im 7. Semester ins Ausland gehen

Sollten Sie Leistungen eines Semesters vor dem Antritt Ihres Auslandsstudiums noch nicht vollständig absolviert haben, müssen Sie die Leistungspunkte für die entsprechenden nicht absolvierten Module hinzurechnen.

Hinweis: Berechnungs- und Eingabefehler wirken sich im Auswahlverfahren nicht zu Ihrem Nachteil aus. Wir werden Ihren bisherigen Studienverlauf und die Einbettung des Auslandsstudiums in Ihre weitere Studienplanung bei der Sichtung der Bewerbungsunterlagen prüfen und im Zweifelsfall im Vorstellungsgespräch erörtern.

Planen Sie, die während des Auslandsstudiums erworbenen Studienleistungen nach der Rückkehr auf Ihren aktuellen Studiengang an der FU anerkennen zu lassen? 

Klicken Sie bitte "ja" an, wenn Sie Studierende/r im grundständigen Studiengang sind und die erste juristische Prüfung noch nicht absolviert haben. Im Erasmus-Programm ist die Anerkennung eine Voraussetzung für den Erhalt des Mobilitätszuschusses, wenn die finanziellen Mittel knapp sind. Falls Sie sich für ein Auslandsstudium im 7. Fachsemester bewerben und zum Zeitpunkt des Auslandsstudiums keine Pflichtmodule mehr offen sein werden, werden wir Ihnen ein fakultatives Modul anerkennen.

Klicken Sie bitte "nein" an, wenn Sie Promotionsstudierende/r sind.

Abschnitt "Sprachkenntnisse"

Fremdsprache/n - Sprachniveau

bei einem Auslandsstudienbeginn im Wintersemester:

Bitte tragen Sie hier Ihr Sprachniveau nach den Kompetenzstufen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (siehe Link im Erasmus-Online-Bewerbungsformular) ein. Sollten Sie einen Sprachtest abgelegt haben, der diese Stufen nicht ausweist (z.B. TOEFL oder IELTS), dann recherchieren Sie bitte im Internet nach den Umrechnungsmodalitäten und tragen Sie Ihr Niveau nach den Kompetenzstufen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen ein.

Sollten Sie Ihren Studienplatz aufgrund eines High School Jahres oder aufgrund einer zweiten Muttersprache ohne Sprachtest erhalten haben, schätzen Sie hier Ihre Sprachkompetenz bitte selbst ein, indem Sie die Beschreibungen der Kompetenzstufen nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (siehe Link im Erasmus-Online-Bewerbungsformular) zu Hilfe nehmen.

bei einem Auslandsstudienbeginn im Sommersemester:

Wenn Ihr Sprachnachweis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorhanden ist, weil Sie entweder noch keinen Test abgelegt haben oder weil die Ergebnisse eines bereits absolvierten Tests noch nicht übermittelt wurden, dann müssen Sie im Erasmus-Bewerbungsformular "Nein" angeben bei der Aussage "Die für das Auslandsstudium erforderlichen Sprachkenntnisse sind durch einen aktuellen Sprachnachweis (nicht älter als 2 Jahre) belegt."
Sie sollten dann auf dem Deckblatt der Bewerbung vermerken, dass Sie Ihren Sprachtest am (Datum) abgelegt haben bzw. ablegen werden und dass Sie die Ergebnisse nachreichen werden.

Abschnitt "Gewünschter Austausch"

Akademisches Jahr

Bitte geben Sie das gesamte (voreingestellte) Jahr an, auch wenn Sie nur für das Wintersemester oder nur für das Sommersemester im Ausland studieren möchten.

Wunsch (x)

bei einem Auslandsstudienbeginn im Wintersemester:

Bitte tragen Sie hier nur einen einzigen Wunsch ein, nämlich die Universität, für die Sie vom Internationalen Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft eine Nominierungszusage erhalten haben.

bei einem Auslandsstudienbeginn im Sommersemester:

Sie können bis zu drei Wunschuniversitäten eintragen. Bitte beachten Sie, dass nur die Universitäten des Erasmus-Programms, die Universitäten des Swiss-European Mobility Programmes und die europäischen Universitäten des Themis-Programms in diesem Online-Formular erscheinen. Sollten sich andere, außereuroäische Universitäten auf Ihrer Wunschliste befinden, lassen Sie diese im Online-Bewerbungsformular bitte außer Acht. Am Fachbereich Rechtswissenschaft richten wir uns bei der Vergabe der Studienplätze nur nach Ihrer Wunschliste auf dem Deckblatt Ihrer Bewerbungsmappe, nicht nach der Auflistung im Bewerbungsformular.

Austauschprogramm

Für alle Universitäten im Rahmen des Erasmus-Programms wählen Sie bitte im drop down-Menü "Erasmus+ Studium Europa". Welche Universitäten zum Erasmus-Programm gehören, erfahren Sie auf unserer Webseite http://www.jura.fu-berlin.de/international/studierendenaustausch/outgoings/partnerunis/index.html.

Für alle europäischen Universitäten im Rahmen des Themis-Programms wählen Sie bitte im drop down-Menü "Erasmus+ Studium Europa". Welche Partneruniversitäten im Themis-Netzwerk zusammengeschlossen sind, erfahren Sie auf der Webseite http://www.jura.fu-berlin.de/international/studierendenaustausch/outgoings/partnerunis/index.html

Für alle Universitäten in der Schweiz (auch die Schweizer Universität im Themis-Programm) wählen Sie bitte im drop down-Menü "Swiss-European Mobility Programme (SEMP)". Welche Schweizer Universitäten zu den Partneruniversitäten des Fachbereichs Rechtswissenschaft gehören, erfahren Sie ebenfalls auf der Webseite http://www.jura.fu-berlin.de/international/studierendenaustausch/outgoings/partnerunis/index.html.

Studienniveau

Bitte wählen Sie im drop down-Menü "Undergraduate / Bachelor" aus, auch wenn Sie alle Module zur Erlangung des LL.B.-Grades bereits abgeschlossen haben.

Bitte wählen Sie "Doctorate / Promotion" aus, wenn Sie Promotionsstudierende/r am Fachbereich Rechtswissenschaft sind.

Partnerhochschule

Im drop down-Menü ist Ihre gewünschte Gastuniversität nicht vorhanden? Bitte überprüfen Sie noch einmal oben, ob Sie bei "Studienniveau" "Undergraduate/Bachelor" gewählt haben.

Hin und wieder zeigt das drop down-Menü nicht mehr alle Auswahlmöglichkeiten an, wenn man sich verklickt hat und das Land wechselt. In diesem Fall sollten Sie alle Eingaben ab "Fachbereich der FU" wieder löschen und noch einmal von vorn beginnen. Eventuell hilft auch eine Aktualisierung des Browsers. Stellen Sie dann allerdings sicher, dass Sie Ihre Eingaben vorher zwischengespeichert haben.

Austauschmöglichkeit (laut Kooperationsvertrag)

Hier muss entweder

  • "Erasmus+ SMS - Land - Name der Partneruniversität - RECH - Rechtswissenschaft 2022/23 - 2027/28" für das Erasmus-Programm und die europäischen Partneruniversitäten im Themis-Programm oder
  • "SEMP SMS - CH - Name der Partneruniversität - RECH - Rechtswissenschaft 2022/23 - 2027/28" für das Austauschprogramm mit der Schweiz
im drop down-Menü erscheinen.

ISCED-Code

Diese Abkürzung steht für "International Standard Classification of Education". Bitte wählen Sie hier "0421 - Law" aus.

Beginn der Mobilität (Semesterbeginn laut Partnerhochschule)

Die Semsterdaten erfahren Sie auf den Webseiten der Partnerhochschule. Oft reicht eine einfache Suche, bei der Sie den Namen Ihrer Wunschhochschule, Ihre Studienrichtung und "Academic Calendar" angeben, z.B. "LUISS Rom Law Academic Calendar". Sollten die Daten für Ihr gewünschtes Austauschsemester oder -jahr dort noch nicht zur Verfügung stehen, orientieren Sie sich bitte an dem laufenden akademischen Jahr. Die Daten weichen in der Regel von Jahr zu Jahr nicht allzu stark voneinander ab.

Als Beginn der Mobilität können Sie den ersten Tag der Orientierungstage angeben. Werden keine Orientierungstage angeboten, geben Sie bitte den ersten Vorlesungstag an.

Ende der Mobilität (Semesterende laut Partnerhochschule)

Die Semsterdaten erfahren Sie auf den Webseiten der Partnerhochschule. Sollten die Daten für Ihr gewünschtes Austauschsemester oder -jahr dort noch nicht zur Verfügung stehen, orientieren Sie sich bitte an dem laufenden akademischen Jahr. Die Daten weichen in der Regel von Jahr zu Jahr nicht allzu stark voneinander ab.

Als Ende der Mobilität geben Sie bitte entweder den letzten Vorlesungstag oder den letzten Prüfungstag an - je nachdem, welcher Tag später in der Zukunft liegt.

+ Wunsch

Hier können Sie zwei weitere Wunschuniversitäten angeben, wenn Sie sich für einen Auslandsstudienbeginn im Sommersemester bewerben.

Abschnitt "Motivationsschreiben"

bei einem Auslandsstudienbeginn im Wintersemester:

Bitte laden Sie hier Ihr Motivationsschreiben hoch, welches Sie für das Bewerbungsverfahren angefertigt haben, und zwar auch dann, wenn die Universität, für die Sie unsere Nominierungszusage erhalten haben, von der Universität abweicht, für die Sie das Motivationsschreiben verfasst haben.

bei einem Auslandsstudienbeginn im Sommersemester:

Abweichend von den Hinweisen des zentralen Erasmus-Teams im Bewerbungsformular reicht es für den Fachbereich Rechtswissenschaft aus, wenn Sie Ihr Motivationsschreiben auf die Partneruniversität beziehen, die Sie auf Ihrem Bewerbungsdeckblatt als Erstwunsch angeben. Sollten Sie jedoch Universitäten mit verschiedenen Unterrichtssprachen gewählt haben, verfassen Sie bitte je ein Motivationsschreiben in jeder Unterrichtssprache.

Sollte Ihre erste Wunschuniversität eine Universität außerhalb Europas sein, und sollte Ihr Erstwunsch auf dem Deckblatt Ihrer Bewerbung daher mit dem Erstwunsch in dem Online-Bewerbungsformular nicht identisch sein, laden Sie bitte Ihr Motivationsschreiben für die außereuropäische Universität an dieser Stelle hoch. Im Auswahlprozess richten wir uns nach Ihrer Wunschliste auf dem Deckblatt Ihrer Bewerbungsmappe, nicht nach den drei angegebenen Prioritäten im Online-Bewerbungsformular.

Abschnitt "Weitere Informationen"

Weitere Bewerbungen

Die nachfolgenden Felder öffnen sich nur dann, wenn Sie unter "Ich bewerbe mich auch an anderer Stelle um einen Studienplatz im Ausland bzw. habe dies vor." die Antwort "Ja" gewählt haben.

- Erasmus+ Plätze eines anderen Instituts/Fachbereichs der FU:

Dies ist für den Studiengang Rechtswissenschaft nicht möglich.

Die einzige Variante, in der dies zutreffen könnte, wäre ein Doppelstudium, bei dem Sie neben Rechtswissenschaft noch für einen anderen Studiengang immatrikuliert sind und sich auf Studienplätze in dem anderen Studienfach an den Partneruniversitäten eines anderen Fachbereichs bewerben.

- Direktaustausch der FU:

Diese Option eignet sich nur dann, wenn Sie im 7. Semester oder im 7. und 8. Semester im Ausland studieren und sich nur Einzelmodule, nicht jedoch das Schwerpunktbereichsstudium aus dem Ausland anrechnen lassen möchten.

Bitte beachten Sie die Hinweise zu den ausgeschlossenen Universitäten bzw. dem ausgeschlossenen Studienniveau auf der Seite Studienrichtungsunabhängige Austauschprogramme der Freien Universität Berlin.

Im Falle eines Doppelstudiums gelten die Ausschlusskriterien auf der o.g. Webseite nicht, wenn Sie sich um einen Austauschplatz für Ihr zweites Studienfach bewerben.

- Erasmus+ weltweit/mit Partnerländern:

Diese Option eignet sich nur dann, wenn Sie im 7. Semester oder im 7. und 8. Semester im Ausland studieren und sich nur Einzelmodule, nicht jedoch das Schwerpunktbereichsstudium aus dem Ausland anrechnen lassen möchten.

Bitte beachten Sie die Hinweise zu den ausgeschlossenen Universitäten bzw. dem ausgeschlossenen Studienniveau auf der Seite Studienrichtungsunabhängige Austauschprogramme der Freien Universität Berlin.

Im Falle eines Doppelstudiums gelten die Ausschlusskriterien auf der o.g. Webseite nicht, wenn Sie sich um einen Austauschplatz für Ihr zweites Studienfach bewerben.

- Fachbereichsaustausch:

bei einem Auslandsstudienbeginn im Wintersemester:

Da wir Sie nicht für zwei Universitäten ausgewählt haben, können Sie diese Frage nur verneinen.

bei einem Auslandsstudienbeginn im Sommersemester:

Wählen Sie hier bitte "Ja", wenn Sie sich auch für das CTLS oder für unsere außereuropäischen Partnerfakultäten im Übersee-Programm oder für die nicht-europäischen Universitäten im Themis-Programm bewerben.

- PROMOS/DAAD Stipendium für einen selbst organisierten Auslandsaufenthalt

Die eigenständige Suche nach einem Studienplatz an einer Gasthochschule, bei der es sich nicht um eine Partneruniversität der FU oder um eine Partnerfakultät des Fachbereichs Rechtswissenschaft handelt, steht Ihnen ebenfalls offen. Diese Variante eignet sich jedoch nur dann, wenn Sie im 7. Semester oder im 7. und 8. Semester im Ausland studieren und sich nur Einzelmodule, nicht jedoch das Schwerpunktbereichsstudium aus dem Ausland anrechnen lassen möchten.
Falls Sie planen, sich (nach Erhalt des Studienplatzes) um ein PROMOS-Stipendium für einen Auslandsaufenthalt am CTLS oder an einer unserer außereuropäischen Partnerfakultäten im Übersee-Programm zu bewerben, müssen Sie diese Option nicht ankreuzen.

- Andere Hochschule

Eine Bewerbung um Auslandsstudienplätze anderer Universitäten ist in der Regel nur für Studierende mit Mehrfachimmatrikulation möglich.

Wiederholte Teilnahme - Dauer in Monaten

Die nachfolgenden Felder öffnen sich nur dann, wenn Sie die Frage "Haben Sie schon einmal am Erasmus(+) Programm (Studium, Praktikum, Sokrates/LLP) teilgenommen?" mit "Ja" beantwortet haben.

Hierbei geht es nur um das Erasmus-Programm und seine Vorläufer, also nur um Programme, die von der Europäischen Union finanziert wurden. Sollten Sie schon einmal an einer Universität in den USA studiert und dafür mit einem DAAD- oder PROMOS-Stipendium gefördert worden sein, ist dies also unerheblich. Sollten Sie schon einmal ein Praktikum in Frankreich absolviert haben, für das Sie einen Zuschuss des Deutsch-Französischen Jugendwerks erhalten haben, ist dies ebenfalls hier nicht relevant.

Geben Sie hier bitte die Dauer Ihres Auslandsaufenthalts in der entsprechenden Abschlussart Ihres Studiengangs an, in dem Sie zum Zeitpunkt Ihres früheren Auslandsaufenthalts eingeschrieben waren. Da es sich um Pflichtfelder handelt, muss bei allen anderen Studiengangsabschlussarten, in denen Sie nicht immatrikuliert waren, die Zahl "0" eingegeben werden.

Besondere Bedürfnisse / Geringere Chancen

Dieser Abschnitt dient der Einschätzung, ob Sie neben dem regulären Erasmus-Mobilitätsstipendium eventuell Anspruch auf den Aufstockungsbetrag für geringere Chancen und/oder besondere Bedürfnisse haben. Bitte beantworten Sie alle Fragen nach bestem Wissen und Gewissen. Die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen auf der Grundlage von Nachweisen und eidesstattlichen Erklärungen wird ungefähr drei bis fünf Monate vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts stattfinden. Sollten Sie in Unkenntnis der Voraussetzungen in diesem Formular eine Angabe tätigen, die der späteren Überprüfung nicht stand hält, wird Ihnen dies nicht zum Nachteil gereichen.

Abschnitt "Sonstiges"

Weitergabe Kontaktdaten

Sie müssen keine Spams befürchten, wenn Sie hier mit "Ja" antworten. Wir geben die Kontaktdaten nur an Studierende weiter,

  • die mit Ihnen während des selben Zeitraums an dieselbe Universität gehen werden (kommt regelmäßig vor),
  • die sich ein bis zwei Jahre später genauer über Ihre Gastuniversität informieren möchten (kommt recht selten vor),
  • oder die von den ausländischen Partneruniversitäten zu uns kommen und eine Wohnung anzubieten haben oder suchen (kommt eher selten vor).

Abschnitt "Weitere Informationen"

Die an dieser Stelle angesprochenen Info-Mails betreffen Informationen des universitätszentralen Büros für internationale Studierendenmobilität. Es wird sich dabei um allgemeine, nicht auf den Studiengang Rechtswissenschaft bezogene Informationen handeln.

Absenden des Online-Formulars

Wenn Sie das ausgefüllte Online-Formular elektronisch absenden, dann werden Ihre Daten übermittelt an:

Freie Universität Berlin, zentrales Erasmus-Outgoing-Team, Iltisstraße 4, 14195 Berlin, outgoing-erasmus@fu-berlin.de

nicht an das Internationale Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft!

Das zentrale Erasmus-Outgoing-Team ist zuständig für die finanzielle Förderung; das Internationale Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft für die akademische Anerkennung Ihrer auswärtig erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen.

bei einem Auslandsstudienbeginn im Wintersemester: müssen Sie nun nichts weiter tun, außer nach dem Absenden des Formulars ein pdf-Dokument für Ihre eigenen Unterlagen zu generieren.

Sie sind mit der Übermittlung des Formulars beim zentralen Erasmus Outgoing-Team der Freien Universität Berlin  für die Teilnahme am Erasmus-Programm und für die finanzielle Förderung bzw. für die Teilnahme am Swiss-European Mobility Programme vorgemerkt.

bei einem Auslandsstudienbeginn im Sommersemester:

Bitte generieren Sie nach dem Versenden des Formulars ein pdf-Dokument und senden dieses zusammen mit den anderen Bewerbungsunterlagen an das Internationale Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft via e-mail (international-office@rewiss.fu-berlin.de).