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Häufig gestellte Fragen zum Zeugnis (Transcript of Records)

Für einige Kurse wird Ihre Note in Campus Management bekannt gegeben.

Für andere Kurse wird uns Ihr Dozent oder Ihre Dozentin bzw. die Sekretärin Ihre Note per e-mail übermitteln.

Für welchen Kurs Sie Ihre Note in Campus Management finden und für welchen Kurs Ihr Prüfer oder Ihre Prüferin Ihre Note per e-mail übermitteln muss, erfahren Sie in den einzelnen Kursbeschreibungen auf der Seite
http://www.jura.fu-berlin.de/international/studierendenaustausch/incomings/kurse
 (ganz unten in der jeweiligen Kursbeschreibung).

Bitte loggen Sie sich regelmäßig in Campus Management ein.

Bitte fragen Sie Ihre Dozentinnen und Dozenten, wann Ihre Noten vorliegen werden.

Bei mündlichen Prüfungen erfahren Sie Ihre Note in der Regel gleich nach der Prüfung.

Bei schriftlichen Prüfungen dauert es deutlich länger, bis Sie Ihre Note erhalten - je nach Anzahl der Prüflinge und Umfang der Prüfung. In Kursen mit einer geringen Anzahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern, können Sie mit der Bekanntgabe Ihrer Note innerhalb weniger Tage rechnen. Bei Modulen mit einer höheren Teilnahme-Zahl, z.B. den Pflichtkursen für reguläre deutsche Studierende, kann es bis zu sechs Wochen dauern, bis alle Klausuren korrigiert sind.

Bitte fragen Sie an Ihrer Heimatuniversität nach, wann Sie das Zeugnis der Freien Universität dort einreichen müssen. Sollte Ihre Heimatuniversität Ihr Zeugnis früher benötigen als Sie mit der Notenbekanntgabe rechnen, wenden Sie sich bitte an das Internationale Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin. Wir werden Ihre Dozentinnen und Dozenten bitten, Ihre Prüfung früher zu korrigieren.

Ihr Zeugnis wird im Internationalen Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft erstellt.

Sobald wir all Ihre Noten erhalten haben, stellen wir Ihnen unaufgefordert ein elektronisches Zeugnis aus und senden es per e-mail an Sie und an Ihre Heimatuniversität.

Wir werden für jeden Studierenden bzw. für jede Studierende nur ein einziges Zeugnis ausstellen. Sie werden Ihr Zeugnis daher erst am Ende Ihres Studienaufenthalts nach zwei Semestern erhalten.

Ja, es werden alle Kurse auf dem Zeugnis gelistet, für die Sie angemeldet waren. Auch nicht bestandene Prüfungsversuche (mit dem Ergebnis 0 - 3 Punkte) werden daher auf dem Zeugnis erscheinen. Sollten Sie eine Prüfung beim zweiten Versuch bestehen, wird der erste, nicht erfolgreiche Prüfungsversuch nicht auf dem Zeugnis erwähnt.

Es werden ebenfalls die Kurse mit "nicht bestanden - 0 Punkte" auf dem Zeugnis aufgeführt, in denen Sie keine Prüfung unternommen haben, und für die Sie sich nicht bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin abgemeldet haben.

Bitte fragen Sie die Dozentin oder den Dozenten, ob Sie eine Wiederholungsprüfung ablegen können. Falls dies nicht möglich sein sollte, kontaktieren Sie bitte das Internationale Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft.

Dies können wir Ihnen leider nicht sagen, da dies in die Zuständigkeit Ihrer Heimatfakultät fällt.

Jede Partnerfakultät hat dabei ihr eigenes System. Wir stellen Ihrer Heimatfakultät die Umrechnung der deutschen juristischen Punktzahlen in die europäischen ECTS-grades auf Ihrem Zeugnis zur Verfügung. Ihre Heimatfakultät überträgt dann entweder die ECTS-grades in Ihre lokalen Noten, oder sie nutzt ein eigenständig entwickeltes, direktes Umrechnungssystem von der deutschen juristischen Punktzahl in Ihre lokalen Noten.