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Europarecht (Vorlesung & Methodenkurs) - Jahreskurs Teil I

Kursniveau

drittes Studienjahr

Art und Umfang des Moduls

Vorlesung / 4 Semesterwochenstunden
Methodenkurs / 2 Semesterwochenstunden
Es muss sowohl die Vorlesung als auch der Methodenkurs belegt werden.

Zusammensetzung und Umfang

Das Teilmodul "Europarecht (Vorlesung und Methodenkurs) - Jahreskurs Teil I" ist Bestandteil des ganzjährigen Moduls:

ECTS-Credits

13 (Voraussetzungen: regelmäßige Teilnahme der Vorlesung und des Methodenkurses im Wintersemester, regelmäßige Teilnahme der Übung im Sommersemester und bestandene Prüfung am Ende des Sommersemesters)

Turnus

Das Modul "Europarecht (Vorlesung & Methodenkurs)" wird in jedem Wintersemester angeboten.

Inhaltliche Überschneidung mit anderen Modulen

Die Vorlesung aus diesem Modul ist identisch mit dem Modul "Europarecht (Vorlesung) - Jahreskurs Teil I". Die Studierenden müssen sich daher entscheiden, ob sie
- das Modul "Europarecht (Vorlesung) - Jahreskurs Teil I" für 5 ECTS-Credits oder
- das Modul "Europarecht (Vorlesung & Methodenkurs) - Jahreskurs Teil I" für 7 ECTS-Credits
besuchen möchten. Der gleichzeitige Besuch beider Module (mit Erwerb von 12 ECTS-Credits) ist nicht zulässig.

Besonderheit

Die Prüfung findet in diesem ganzjährigen Modul ausschließlich nach dem Sommersemester statt.

Lehrform

Die Vorlesung und der Methodenkurs werden im Wintersemester 2025/26 voraussichtlich in Präsenz unterrichtet.

Zeitplan und Veranstaltungsorte

siehe elektronisches Vorlesungsverzeichnis

Inhalte

Dieses Modul baut auf dem Modul "Europarecht und internationale Bezüge des Grundgesetzes" auf und vertieft Fragen des europäischen Gemeinschaftsrechts und des Rechts der Europäischen Union. Besonderes Augenmerk wird auf ausgewählte Fragen des materiellen Europarechts gelegt. Hierzu zählen u. a. die Grundfreiheiten des Binnenmarktes, der Gehalt der Unionsbürgerschaft, ausgewählte Gemeinschaftspolitiken, wie z. B. die Wettbewerbspolitik und Fragen der Außenbeziehungen der Gemeinschaft.

Qualifikationsziele

Die Studentinnen und Studenten erweitern und vertiefen ihre europarechtlichen Kenntnisse, die sie im Modul „Europarecht und internationale Bezüge des Grundgesetzes“ erworben haben. Sie können auch komplexe Fälle aus dem europäischen Gemeinschaftsrecht beurteilen, klassifizieren und entscheiden. Durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Europarechts anwenden.

Teilnahmebeschränkung / Platzbeschränkung

nein (das heißt: alle Studierenden der Rechtswissenschaft, die sich für dieses Teilmodul anmelden, dürfen daran teilnehmen)

Anmeldung zum Modul

Zur Kursanmeldung nutzen Sie bitte Campus Management. Bitte achten Sie darauf, dass Sie sich für zwei Modulbestandteile, nämlich die Vorlesung und den Methodenkurs, anmelden müssen.

Anmeldezeitraum: 1. Oktober 2025, 9 Uhr - 31. Oktober 2025, 24 Uhr

Abmeldung vom Modul

Zur Abmeldung von diesem Teilmodul nutzen Sie bitte Campus Management. Bitte achten Sie darauf, dass Sie sich von zwei Bestandteilen, nämlich der Vorlesung und dem Methodenkurs, abmelden müssen.

regulärer Abmeldezeitraum: 1. Oktober 2025, 9 Uhr - 31. Oktober 2025, 24 Uhr

Danach ist eine Abmeldung vom Kurs nur noch in begründeten Fällen im Internationalen Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin möglich. 

Prüfungsform

Dieses Teilmodul hat keine Prüfung. Die Prüfung findet am Ende des Sommersemesters statt. Das Teilmodul "Europarecht (Übung) - Jahreskurs Teil II" endet mit einer Klausur, die den Stoff des Wintersemesters und den des Sommersemesters umfasst.

Diese Klausur ist eine Spezialklausur für Austauschstudierende. Das heißt, dass sie weniger umfangreich ist als die Klausur, die die regulären Studierenden absolvieren müssen. Bitte teilen Sie dem Professor rechtzeitig mit, dass Sie an einem Austauschprogramm teilnehmen und dass Sie diese Prüfung ablegen möchten.