Europarecht (Vorlesung) - Jahreskurs Teil I
Kursniveau
drittes Studienjahr
Art und Umfang des Moduls
Vorlesung / 4 Semesterwochenstunden
Zusammensetzung und Umfang
Das Teilmodul "Europarecht (Vorlesung) - Jahreskurs Teil I" ist Bestandteil des ganzjährigen Moduls:
- "Europarecht (Vorlesung) - Jahreskurs Teil I" mit 4 Semesterwochenstunden im Wintersemester + "Europarecht (Übung) - Jahreskurs Teil II" mit 2 Semesterwochenstunden im Sommersemester
ECTS-Credits
11 (Voraussetzungen: regelmäßige Teilnahme der Vorlesung im Wintersemester, regelmäßige Teilnahme der Übung im Sommersemester und bestandene Prüfung am Ende des Sommersemesters)
Turnus
Das Modul "Europarecht (Vorlesung) - Jahreskurs Teil I" wird in jedem Wintersemester angeboten.
Besonderheit
Die Prüfung findet in diesem ganzjährigen Modul ausschließlich nach dem Sommersemester statt.
Lehrform
Die Vorlesung wird im Wintersemester 2025/26 voraussichtlich in Präsenz unterrichtet.
Zeitplan und Veranstaltungsorte
Inhalte
Dieses Modul baut auf dem Modul "Europarecht und internationale Bezüge des Grundgesetzes" auf und vertieft Fragen des europäischen Gemeinschaftsrechts und des Rechts der Europäischen Union. Besonderes Augenmerk wird auf ausgewählte Fragen des materiellen Europarechts gelegt. Hierzu zählen u. a. die Grundfreiheiten des Binnenmarktes, der Gehalt der Unionsbürgerschaft, ausgewählte Gemeinschaftspolitiken, wie z. B. die Wettbewerbspolitik und Fragen der Außenbeziehungen der Gemeinschaft.
Qualifikationsziele
Die Studentinnen und Studenten erweitern und vertiefen ihre europarechtlichen Kenntnisse, die sie im Modul „Europarecht und internationale Bezüge des Grundgesetzes“ erworben haben. Sie können auch komplexe Fälle aus dem europäischen Gemeinschaftsrecht beurteilen, klassifizieren und entscheiden. Durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Europarechts anwenden.
Teilnahmebeschränkung / Platzbeschränkung
nein (das heißt: alle Studierenden der Rechtswissenschaft, die sich für dieses Teilmodul anmelden, dürfen daran teilnehmen)
Anmeldung zum Modul
Zur Kursanmeldung nutzen Sie bitte Campus Management.
Bitte buchen Sie für das Modul "Europarecht (Vorlesung)" nur die Vorlesung und nicht aus Versehen auch noch zusätzlich den Methodenkurs.
Anmeldezeitraum: 1. Oktober 2025, 9 Uhr - 31. Oktober 2025, 24 Uhr
Abmeldung vom Modul
Zur Abmeldung von diesem Teilmodul nutzen Sie bitte Campus Management.
regulärer Abmeldezeitraum: 1. Oktober 2025, 9 Uhr - 31. Oktober 2025, 24 Uhr
Danach ist eine Abmeldung vom Kurs nur noch in begründeten Fällen im Internationalen Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin möglich.
Prüfungsform
Dieses Teilmodul hat keine Prüfung. Die Prüfung findet am Ende des Sommersemesters statt. Das Teilmodul "Europarecht (Übung) - Jahreskurs Teil II" endet mit einer Klausur, die den Stoff des Wintersemesters und den des Sommersemesters umfasst.
Diese Klausur ist eine Spezialklausur für Austauschstudierende. Das heißt, dass sie weniger umfangreich ist als die Klausur, die die regulären Studierenden absolvieren müssen. Bitte teilen Sie dem Professor rechtzeitig mit, dass Sie an einem Austauschprogramm teilnehmen und dass Sie diese Prüfung ablegen möchten.