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Zulässige Hilfsmittel für Klausuren aktualisiert

News vom 17.07.2023

Der Prüfungsausschuss (PA) hat am 17. Juli 2023 die Hilfsmittelverfügung für Klausuren aktualisiert.

Sie können sie hier abrufen:

https://www.jura.fu-berlin.de/studium/respo_dokumente/20230714-PrfA-Hilfsmittel.pdf

Weiterhin gilt der PA Beschluss vom 16. Mai 2018, sich den nachfolgenden Hinweisen des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamts Berlin-Brandenburg anzuschließen:

"Die zugelassenen Hilfsmittel dürfen keine inhaltlichen Zusätze, Einlagen, Randbemerkungen, Verweise auf andere Paragraphen, Textänderungen oder ähnliches enthalten. Auch Unterstreichungen und Hervorhebungen sind unzulässig. Unschädlich ist es allein, Registerfähnchen, Heft- und Markierungsstreifen sowie Klebezettel anzubringen. Auf diesen dürfen jedoch nur die Kurzbezeichnung des Gesetzes, nicht hingegen einzelne Paragraphen oder weitere Zusätze vermerkt werden."

Zusätzlich gilt gemäß Prüfungsausschuss:
Wörterbücher für Austauschstudierende und  Nicht-Muttersprachler dürfen ab dem 3. Fachsemester nicht mehr benutzt werden.

  

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