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Aufgaben

Der Aufgabenbereich der Frauenbeauftragten ist in gesetzlichen Bestimmungen festgelegt. Dies sind §59 BerlHG, das Landesgleichstellungsgesetz (hier besonders die §§ 17 und 18) und die Frauenförderrichtlinien der Freien Universität Berlin (hier besonders die §§ 25 und 30 IV).