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Amt

Die Frauenbeauftragte wird zu sämtlichen Bewerbungen und Einstellungsgesprächen eingeladen; sie kann die Einstellungsvorschläge billigen oder mißbilligen; sie hat in Gremien, wie z. B. im Fachbereichsrat, eine beratende Funktion; sie stellt Anträge zum Zwecke der Frauenförderung, und sie wirkt beratend bei der Verwendung der Frauenfördermittel.