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Wiederholungsklausur Schuldrecht BT

News vom 19.05.2023

Stoffeingrenzung Wiederholungsklausur Schuldrecht BT

In der Wiederholungsklausur des Moduls Schuldrecht Besonderer Teil werden die Vorschriften zu Verträgen über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB) nicht abgeprüft.

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