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Besondere Probleme von Frauen in Haft

Ein Beitrag von Pauline Elger, Hannah Feuerer und Anouk Single

 

40 % der inhaftierten Frauen in Deutschland sind drogenabhängig. Die Suizidrate weiblicher Inhaftierter ist 8,7-mal höher als die entsprechende Rate der Allgemeinbevölkerung und ist im Gegensatz zu der von männlichen Inhaftierten auch nicht rückläufig. Zudem haben Frauen aufgrund ihrer Entwicklungs- und Sozialisationsbedingungen ein höheres Risiko psychisch zu erkranken. All das sind erschreckende Fakten aus dem Alltag von Frauen in Haft. Substanzabhängigkeit, Suizid und psychische Probleme sind bei Frauen in Haft als besondere Probleme einzuordnen und brauchen daher eine geschlechtsspezifische Betrachtung und Beurteilung, derer wir uns in diesem Blogbeitrag widmen wollen. 

 Psychische Probleme

„Weibliche Gefangene haben meist andere Stärken, aber auch Defizite, als männliche Gefangene und sind weit häufiger von Süchten, Persönlichkeitsstörungen, Depressionen, Psychosen, posttraumatischen Belastungsstörungen oder anderen psychischen Erkrankungen betroffen als die Allgemeinbevölkerung.“, so schreibt es die JVA für Frauen in Niedersachen auf ihrer Website.

Woran liegt das und wie wird in den einzelnen Haftanstalten mit diesem frauenspezifischen Problem umgegangen? Die inhaftierten Frauen verbindet oft eine mehrschichte und komplexe Lebensgeschichte, in der Gewalterfahrungen, sexueller Missbrauch und der Umgang mit Schwangerschaft und bereits vorhandenen Kindern bei Haftantritt und in der Haft eine große Bedeutung zukommt. 

Eine schon etwas länger zurückliegende Studie aus dem Jahr 2009, deren Ergebnisse aber noch Geltung beanspruchen dürften, zeigt, dass unter inhaftierten Frauen bis zu 75 % Trennungs-, Sucht- und Gewalterfahrungen gemacht haben. Bis zu 50 % schilderten Missbrauchserfahrungen.[1]

Diese geschlechtsspezifischen Entwicklungs- und Sozialisationsbedingungen könnten erklären, warum Frauen deutlich häufiger mit einer Posttraumatischen Belastungsstörung (kurz: PTBS) zu kämpfen haben. In einer Untersuchung 2006 in der JVA Bielefeld, bei der insgesamt 139 Personen (darunter 63 Frauen und 76 Männer) befragt wurden, konnte festgestellt werden, dass mit einer 40 %igen Prävalenz Frauen unter einer Angststörung leiden, wohingegen dieser Anteil bei den Männern „nur“ 17 % ausmacht. Die PTBS ist dabei mit 32 % bei den Frauen und 12 % bei den Männern die in dieser Untersuchung häufigste Form der Angststörungen.[2]

Wie wird mit damit umgegangen? Mit Blick auf das psychotherapeutische Angebot für den Justizvollzug in Berlin, ist vorerst auffällig, dass psychotherapeutische Maßnahmen nicht explizit im Vollzugs- oder Eingliederungsplan aufgelistet sind (vgl. § 10 I StrVollzG Bln). Vielmehr wird Teilnahme an strukturierten sozialpädagogischen Maßnahmen (vgl. § 10 I Nr. 9 StrVollzG Bln) sowie die Teilnahmen an Maßnahmen zur Behandlung von Suchtmittelabhängigkeit und Suchtmittelmissbrauch (vgl. § 10 I Nr.8 StrVollzG Bln) herausgestellt. Zu beachten ist allerdings, dass Psychotherapie stets freiwillig erfolgt und die Frau durchaus eigene Anregungen und Vorschläge bezüglich ihres Vollzugs- oder Eingliederungsplan machen kann, soweit diese der Erreichung des Vollzugsziels dienen (vgl. § 9 IV StrVollzG Bln). 

Unter dem Ziel des Strafvollzuges in Berlin „Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen“ (vgl. § 2 StrVollzG Bln), erscheint es erst einmal sinnvoll, sozialtherapeutische Maßnahmen in den Vordergrund zu stellen, zumal diese Maßnahmen, neben sozialpädagogischen und arbeitstherapeutischen Methoden, auch psychotherapeutische Ansätze berücksichtigen (vgl. § 18 I StrVollzG Bln). Angeordnet werden diese Angebote allerdings mit dem Ziel, die erhebliche Gefährlichkeit zu verringern (vgl. § 18 I StrVollzG Bln). Eine erhebliche Gefährlichkeit liegt vor, wenn schwerwiegende Straftaten gegen Leib oder Leben, die persönliche Freiheit oder gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu erwarten sind (vgl. § 18 II 2 StrVollzG Bln). Die Verbesserung der persönlichen Situation der Frau spielt also, wenn überhaupt, eine untergeordnete Rolle. Die Forensisch-Therapeutische Ambulanz in Berlin, die einer professionellen Nachbehandlung von Berliner Straffälligen dienen soll, stellt ebenfalls nur auf Gewalt- und Sexualdelikte ab.[3] 

Ob Psychotherapeut*innen vor Ort sind oder nicht, ist abhängig von der JVA: „Nur einzelne Haftanstalten haben eine Abteilung für Psychiatrie, und nur selten kommen externe Therapeuten zur Behandlung in die Einrichtung.“[4]

Zwar ruht mit Haftantritt die gesetzliche Krankenversicherungspflicht, einen schnellen und guten Zugang zu Psychotherapie gibt es jedoch oft nicht. Grund dafür ist das sog. Äquivalenzprinzip, wonach sich die angebotenen medizinischen Leistungen ihrem Umfang nach dem vorgehaltenen Angebot einer gesetzlichen Krankenversicherung anpassen. 

Für Berlin gibt es in der JVA Tegel eine Vermittlungsstelle an externe Therapeut*innen, sodass Erstgespräche wohl schnell realisierbar sein sollen. Allerdings ist die JVA Tegel eine Haftanstalt für männliche Inhaftierte. „Möglicherweise wird durch die Geschlechtertrennung, die als eine strukturell bedingte institutionelle Einflussgröße auf zufassen ist, ein bedarfsgerechtes Behandlungsangebot für inhaftierte Frauen verhindert. Ähnliche Einflüsse des Geschlechts sind aus der geschlechtsbezogenen Gesundheitsforschung für die Behandlungsergebnisse bei anderen Krankheitsbildern bekannt.“[5]

Eine konkrete Rolle spielt die psychische Situation der Frau, wenn es um die Zuordnung zu einer „Wohnform“ innerhalb der Haftanstalt geht. Es lässt sich, mit Blick auf die Vollzugsart, eine bundeslandspezifische Herangehensweise erkennen. In Berlin wird, im Gegensatz etwa zu Bayern, der offene Strafvollzug positiv vorausgesetzt (siehe Art. 12 BayStrVollzG im Vergleich mit § 16 StrVollzG Bln). Offener Strafvollzug bedeutet für die Gefangenen die freie räumliche Bewegung innerhalb des Gefängnisses und das auf Antrag mögliche Nachgehen einer Arbeit im sog. Freigang. Allerdings ist der offene Vollzug trotz der positiven Haltung (die sehr wichtig ist für die Selbstwahrnehmung der Frau) keinesfalls die Regel. Viele Frauen genügen nicht den besonders hohen Anforderungen (vgl. § 16 II StrVollzG Bln), die an den offenen Vollzug gestellt werden, unter anderem wegen dem Vorliegen von psychischen Erkrankungen. In der JVA Reinickendorf, in welcher der offene Vollzug angeboten wird, befinden sich „im Durchschnitt […] ein Drittel der Frauen im Freigang.“[6]

Frauen, die (noch) nicht im offenen Vollzug untergebracht sind, leben meist in Wohngruppen. Dabei soll das Zusammenleben mit anderen die psychische Gesundheit stabilisierend unterstützen. Ausgeschlossen ist ein Wohngruppenvollzug aber beispielsweise bei Fremd- und Selbstgefährdung, obwohl die Einzelunterbringung bei diesen Problemen eher destabilisierend ist. 

Probleme einer ganzheitlichen therapeutischen Versorgung werden besonders stark bei sehr kurzen Haftstrafen deutlich, bspw. bei Inhaftierung aufgrund einer Ersatzfreiheitsstrafe. Eine Erhebung zum 31.03.2020 macht deutlich, dass 41, 9 % der Frauen eine Haftstrafe von bis zu 9 Monaten haben und, dass dieser Anteil im Vergleich zu Männern (28,6 %) deutlich erhöht ist.[7] Nach Angaben der JVA für Frauen Berlin-Lichtenberg[8] sind über 20 % der Gefangenen wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe inhaftiert. Unter diesen Frauen sei der psychologische Behandlungsbedarf hoch, aber es fehle oft die Zeit diesen zu realisieren. Vielmehr geht eine grundlegende medizinische Versorgung vor und gerade bei einer hinzukommenden Substanzabhängigkeit können sich die Frauen oft nicht auf eine ganzheitliche Psychotherapie einlassen, zumal diese, bei mehrschichtigen psychischen Problemen, auch außerhalb der Haft nach individuellen Maßstäben einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen kann.

Festhalten lassen sich daher einige, durchaus auch frauenspezifische (oder zumindest dort verstärkte) Probleme. Wichtig wäre vor allem ein Ausbau psychologischer Betreuungsangebote, die sich an Frauen unabhängig von deren Straftat richten. Auch regt die hohe Zahl an Frauen, die wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe in Haft sind und deren hohen Bedarf an therapeutischer Hilfe nicht gerecht werden kann, zu einer generellen Diskussion über die Sinnhaftigkeit einer Ersatzfreiheitsstrafe an – gerade auch mit Blick darauf, dass eine Haft für einige eine Verschlechterung ihrer psychischen Lage bedeutet (vgl. hierzu auch den Beitrag von Braasch und Streitbörger).


Suizidalität 

Suizid ist weltweit in Gefängnissen ein häufiges und hochrelevantes Phänomen. Neben Psychiatrien sind Gefängnisse diejenigen Institutionen, die am häufigsten mit Suizid konfrontiert sind. Suizid ist die häufigste singuläre Todesursache im Gefängnis. In Deutschland starben im Zeitraum von 2000 bis 2011 insgesamt 960 Inhaftierte, davon 934 Männer und 26 Frauen, durch Suizid. Auffällig ist dabei, dass Suizidraten, bezogen auf die Gesamtzahl aller Gefangenen, für männliche Gefangene fast doppelt so hoch waren wie für weibliche.[9]

 

Einflussfaktoren 

Fraglich ist, welche Faktoren zu den hohen Suizidraten in Gefängnissen beitragen. In der Justizvollzugsanstalt für Frauen in Berlin-Lichtenberg starb die letzte Gefangene durch Suizid im Jahr 2021. Einer der Beweggründe war hier die lange Haftstrafe, die dadurch auch mit einer Hoffnungslosigkeit verbunden war.[10] Vor allem ältere Insassinnen, die wegen einer Gewaltstraftat inhaftiert wurden, sind einer erhöhten Suizidgefahr ausgesetzt. Weitere Faktoren sind das hohe Maß an externer Kontrolle, stark eingeschränkte Kontaktmöglichkeiten zu Personen außerhalb der Justizvollzugsanstalt und die Auseinandersetzung mit dem laufenden Verfahren. Ein weiterer Faktor, der das Suizidrisiko erhöht, ist die Phase der Untersuchungshaft, denn das Suizidrisiko für Untersuchungshäftlinge ist deutlich höher als für Gefangene in Strafhaft. Die Untersuchungshaft ist häufig durch die Ungewissheit, kritische Ereignisse und Umbrüche für Gefangene eine besonders belastende Phase. 

 

Prävention 

Zunächst werden alle Gefangenen in Deutschland ärztlich untersucht. Präventiv gegen Suizid gibt es bei Haftantritt das standardisierte Suizid-Screening. Dabei werden Anzeichen für Suizidalität abgefragt, zum Beispiel ob der Gefangene schon einmal versucht hat, sich umzubringen. Nach dem Screening, auf der Station, in der eigenen Zelle, erleben viele Gefangene einen Haftschock. Weitere präventive Maßnahmen sind die Identifikation von Hochrisikopersonen sowie die Unterbringung der Gefangenen in Gemeinschaft und die Vermeidung von Isolation.[11] Jedoch scheitert die Prävention, Gefangene mit erhöhter Suizidgefahr zu erkennen und Hilfe zu leisten, oft auch an fehlendem Personal. Laut der Gewerkschaft der Strafvollzugsbediensteten im Deutschen Beamtenbund fehlen rund 2.000 Bedienstete.[12]

 

Substanzabhängigkeit 

Zahlen und Fakten 

Substanzabhängigkeit ist ein klassisches Problem im Vollzug. 40 % der Gefangenen (auch männlich) in Deutschland sind drogenabhängig (2016).[13]

Allerdings ergeben sich hier geschlechtsbezogen drastische Unterschiede. Der Anteil intravenös konsumierender Drogenabhängiger in deutschen Gefängnissen wird auf etwa 30 % bei Männern und über 50 % bei Frauen geschätzt – in einer konkreten Erhebung in der Frauen-JVA in Bremen von 2006 waren 73 % der Insassinnen Drogenkonsumentinnen.

Belastbare, aktuelle und geschlechtsspezifische Zahlen anzugeben, stellt sich allerdings als schwierig dar. Datenerhebungen diesbezüglich finden nicht regelmäßig statt. Einen ersten Anhaltspunkt kann allerdings der prozentuale Anteil der Verurteilungen nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geben. Dieser lag in der JVA Berlin-Lichtenberg bei 9 %. Dies impliziert allerdings die Vermutung, dass all diese Personen, die z.B. für den Handel oder den Besitz an Drogen verurteilt wurden, auch konsumieren, weswegen hierdurch nur ein begrenzter Schluss gezogen werden kann. Andererseits sind oft auch Eigentumsdelikte suchtbedingte Beschaffungsdelikte. 56 % der Frauen in der JVA waren wegen Eigentumsdelikten dort. Auch hier ist eine Verallgemeinerung allerdings schwierig. Insgesamt wird jedenfalls deutlich, dass Drogen im Strafvollzug eine große Rolle spielen, und somit auch in der Ausgestaltung des Vollzugs entsprechend berücksichtigt werden müssen.

 

Umgang und Konsequenzen 

Auch diesbezüglich ist die Datenlage schwach. Es bestehen große Informationslücken im Bereich der suchtmedizinischen Versorgung von Inhaftierten.[14] Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass die Erfahrungen im Vollzug von Bundesland zu Bundesland, Anstalt zu Anstalt variieren können, denn es “fehlen verbindliche (…) bundesweite Richtlinien zur suchtbezogenen Gesundheitsversorgung”.[15] So ist in Bayern ein Substitutionsangebot generell eher eine Seltenheit. Nur 8 % der befragten, süchtigen Gefangenen (hier: männliche Befragte) gaben an “warm”, also mithilfe von Substitutionsmitteln entgiftet zu haben.[16] 

In Berlin hingegen sind Substitutionsprogramme politisch gewollt, weswegen solche Programme seit 10 Jahren auch in der JVA Berlin-Lichtenberg (also für Frauen) möglich sind.[17] Allerdings stellt sich auch hier das geschlechtsspezifische Problem, dass Frauen im allgemeinen kürzere Haftstrafen haben (51,4 % der Frauen haben eine Haftstrafe bis zu 9 Monaten, s.o.) und eine erfolgreiche Substitution, die zu einem nachhaltigen Lebenswandel führen kann, einiges an Zeit in Anspruch nimmt. Eine nachhaltige Wirkung entfalten diese Programme deshalb oft nicht. Dies belegt auch Folgendes: Der Gefängnisaufenthalt könnte zwar durch den geregelten Alltag und die Substitutionstherapie eine stabilisierende Wirkung, einen Aspekt des “Zur-Ruhe-Kommens“, haben. Allerdings sind diese möglichen Verbesserungen nur kurzfristig. An der grundsätzlichen Lebenssituation der Frauen ändert sich nach der Haft meist nichts, was die wiederholte Inhaftierung von Drogenkonsumentinnen zeigt – so waren in der genannten Untersuchung der JVA-Bremen von 19 Drogenkonsumentinnen 17 Frauen erneut in Haft.[18]

Auch dass der substitutionsunabhängige, fortlaufende, gewöhnliche Konsum von Drogen aller Art im Vollzug weiterhin stattfindet, ist bei dem Personal in der JVA Berlin-Lichtenberg bekannt und als unveränderbarer Fakt akzeptiert. Deswegen steht hier, gleich neben dem Gemeinschaftsraum ein frei zugänglicher Automat mit sterilem Spritzbesteck. Diese Spannung zwischen Behandlungsbedarf der Drogenabhängigen und ihrer Illegalität ist der JVA bewusst.[19] Hintergrund dieses Angebots ist allerdings der Gedanke, dass auf diesem Weg wenigstens die HIV- und Hepatitis-Infektionsrisiken minimiert werden können und so die Gesundheit der Frauen geschützt wird.[20] Auch dieses Angebot besteht beispielsweise in Bayern nicht, obwohl jeder “sechste Gefangene in Deutschland (…) Hepatitis C (hat), jeder (H)undertste (…) HIV-infiziert (ist).”[21] Mit diesem Angebot steht die JVA Berlin-Lichtenberg laut Zahlen von 2016 bundesweit alleine da.[22] Den JVA Vechta und Lingen in Niedersachsen wurde die Möglichkeit des Spritzentausches vom damaligen Justizministeriums nach 7 Jahren (1996-2003) mit der Begründung der damaligen Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann (CDU) wieder genommen, dass Gefangene solche Risiken schon von außen mitbringen würden.[23]

 

Geschlechtsspezifische Problematik 

Substanzabhängigkeit ist nicht nur ein Problem von Frauen in Haft. Allerdings ist eine Behandlung der Problematik bei Frauen in Haft schwieriger oder findet nur begrenzt statt. Verstärkend wirkt sich dann auch noch die durchschnittlich kürzere Haftzeit auf den Behandlungserfolg aus.

 

Fazit 

Insgesamt ist festzuhalten, dass Frauen in Haft besondere, geschlechtsspezifische Probleme und Anforderungen mitbringen, denen nicht ausreichend Rechnung getragen wird oder werden kann. In erster Linie steht hier dem Erfolg nachhaltiger Hilfe für die Frauen eine fehlende, einheitliche gesetzliche Regelung im Weg. Im zweiten Schritt führt die prekäre Datenlage in diesen Themen, vor allem geschlechtsbezogen Aspekten, dazu, dass diese speziellen Problematiken nicht ausreichend nach außen hin sichtbar gemacht werden können und es schwierig ist, eine adäquate Behandlung einzufordern. Eine feministische und geschlechtssensible Herangehensweise und Betrachtung liegen also, je nach Haftanstalt, oft noch fern. 

 

Quellen:

Opitz-Welke, Annette, Konrad, Norbert (2022): Suizide im deutschen Strafvollzug: Häufigkeit, Risikofaktoren und Prävention. Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung- Gesundheitsschutz (abrufbar unter: https://link.springer.com/article/10.1007/s00103-021-03460-4)

ten Hövel, Marian, Stöber, Franziska, Bennefeld-Kersten, Katharina, Radeloff, Daniel (2019): Suizidprävention im Justizvollzug. Eine evidenz-basierte Darstellung der Risikofaktoren und der Risikopopulation. Bundesministerium für Gesundheit, Berlin.

Eisenreich, Ruth (2016): Unfreiwilliger kalter Entzug wäre ein Skandal. Sueddeutsche Zeitung vom 27.08.2016: (abrufbar unter: https://www.sueddeutsche.de/bayern/justiz-bayern-verwehrt-drogensuechtigen-haeftlingen-therapie-1.3137020-2)

Jansen, Irmgard (1999), Mädchen in Haft, VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden.

Jakob, Lisa, Stöver, Heino, Pfeiffer-Gerschel, Tim (2013). “Suchtbezogene Gesundheitsversorgung von Inhaftierten in Deutschland – eine Bestandsaufnahme”. Verlag Hans Huber, Bern.

Kawamura-Reindl, Gabriele (2009): Straffällige Frauen. In: Cornel, Heinz et. Al. (Hg.), Resozialisierung: Handbuch. 3. Auflage, Nomos, Baden-Baden.

Kolte, Birgitta, Schmidt-Semisch, Henning (2006): Spezifische Problemlagen und gesundheitliche Versorgung von Frauen in Haft. Projektbericht. Universität Bremen.

Regitz-Zagrosek, Vera (2018): Unsettled issues and future directions for research on cardiovascular diseases in women. Korean Circ J 48(9), 792–812.

Schönfeld, C. E. von (2006): Prävalenz psychischer Störungen, Psychopathologie und Behandlungsbedarf bei weiblichen und männlichen Gefangenen. Der Nervenarzt 77, 830–841.


[1] Kawamura-Reindl 2017.

 

[2] Vgl. von Schönfeld 2006.

[3] Abrufbar unter: https://www.forensik-berlin.de/leistungen/forensisch_therapeutische_nachsorge/

[4] Abrufbar unter https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/psychiatrie-psychotherapie-hinter-gittern-1.2344454.

[5] Regitz-Zagrosek 2018.

[6] Vgl.: Webseite des Berliner Justizvollzugs, Stand: 28.06.2022 (abrufbar unter:

https://www.berlin.de/justizvollzug/anstalten/jva-fuer-frauen-berlin/die-anstalt/standorte-bereiche/ta-reinickendorf/artikel.1197742.php).

[7] Statistisches Bundesamt, Strafvollzug – Demographische und kriminologische Merkmale der Strafgefangenen zum Stichtag 31.3., Fachserie 10 Reihe 4.1, 2020, 07.

[8] persönliches Gespräch JVA Berlin-Lichtenberg, 21.06.2022.

[9] Opitz-Welke/Konrad, 2022.

[10] Persönliches Gespräch JVA Berlin-Lichtenberg, 21.06.2022.

[11] Opitz-Welke/Konrad, 2022; ten Hövel et al. 2021.

[12] Stukenberg, Erhöhtes Suizidrisiko bei Inhaftierten. Deutschlandfunk v. 29.10.2019, https://www.deutschlandfunk.de/strafvollzug-erhoehtes-suizidrisiko-bei-inhaftierten-100.html.

[13] Persönliches Gespräch, JVA Berlin-Lichtenberg, 21.06.2022.

 

[14] Jakob/Stöver/Pfeiffer-Gerschel 2013, S. 46.

[15] Jakob/Stöver/ Pfeiffer-Gerschel 2013, S. 1 ff. 

[16] Eisenreich in Sueddeutsche Zeitung: Unfreiwilliger kalter Entzug wäre ein Skandal.

[17] Jakob/Stöver/ Pfeiffer-Gerschel 2013, S. 1 ff. 

[18] Kolte/Schmidt-Semisch 2006.

[19] Jansen 1999, S. 62.

[20] Persönliches Gespräch, JVA Berlin- Lichtenberg, 21.06.2022.

[21] Eisenreich in: Sueddeutsche Zeitung: Unfreiwilliger kalter Entzug wäre ein Skandal.

[22] Stukenberg, Suchtkranke in deutschen Gefängnissen - Drogen hinter Gittern, Deutschlandfunk v. 01.05.2019, https://www.deutschlandfunk.de/suchtkranke-in-deutschen-gefaengnissen-drogen-hinter-gittern-100.html.

[23] JVA bedauert Ende von Spritzentauschprogramm, Neue Osnabrücker Zeitung, 29.05.2003, https://www.noz.de/deutschland-welt/panorama/artikel/vermischtes-jva-bedauert-ende-von-spritzentauschprogramm-24254171.