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Sitzung am 26.06.2017: Verteidigung im Straf- und Maßregelvollzug (Diana Blum)

News from Jun 26, 2017

Am Zusatztermin der Law Clinic am 26. 06. berichtete Rechtsanwältin Diana Blum über ihre Arbeitspraxis und Erfahrung im Bereich des Straf- und Maßregelungsvollzugs.

Anders als bei den bisherigen Vorträgen, welche sich hauptsächlich mit der Verteidigung vor einem möglichen Urteil beschäftigten, berichtete Frau Blum über ihre Erfahrung im Strafvollzugs- und vollstreckungsrechts, also über eine Verteidigung erst nach dem Urteil.

Zu Beginn erfolgte eine kurze Einführung in die unterschiedlichen Formen der Freiheitsentziehung und mögliche Problematiken. Durch den ausgeteilten Ausdruck einer Behandlungsuntersuchung und des daraus resultierenden Vollzugsplans erklärte Frau Blum die Problematiken denen sich Menschen in einer solchen Situation regelmäßig ausgesetzt sehen.

 Zentral für viele Gefangene sei die frühzeitige Beendigung des Vollzugs, welche durch eine Aussetzung der Strafe gem. § 57 StGB grundsätzlich möglich ist.

Da es sich bei Aussetzungen um Ermessensentscheidungen handle, sei es stets schwierig diese zu erstreiten. Besonders ist für eine Aussetzung eine vorherige Lockerung wichtig, welche jedoch meist in Fällen höherer Haftstrafen nicht bewilligt werden würde, sodass von der Möglichkeit des § 57 StGB generell sehr restriktiv Gebraucht gemacht wird.

 Neben der restriktiven Anwendung des § 57 StGB nannte sie andere Probleme der Häftlinge, wie z.B. unwilliges und überlastet Justizpersonal, das sensible Näheverhältnis zwischen Gefangenen und den Justizbeamten, welches die Gefangenen oft vom Vorgehen gegen dieselben zurückschrecken lässt, bundesweit unterschiedliche Handhabungen und unwahrscheinliche Aussichten auf Lockerungen und Aussetzungen bei schwereren Strafen, was am Ende eine Resozialisierung umso schwieriger gestalten wird.

Auch stellte Sie heraus, dass die Situation in Maßregelungsvollzugsanstalten besonders schwierig sei, da die hier Untergebrachten sich oft schlechter gegen unrechtmäßige Behandlung und fehlende Prüfung wehren können.

 Alles in allem gab Rechtsanwältin Blum einen kritischen Einblick in die Materie der Verteidigung im Straf- und Maßregelungsvollzug und reicherte alle theoretischen Ausführungen mit verständlichen Beispielen an.

Zum Abschluss blieb Zeit für Fragen und Austausch. Wir danken Frau Blum für den spannenden und kritischen Vortrag.