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14.07.2021 - Bernhard Docke: Verteidigung in amerikanischen Strafverfahren

Aug 25, 2021

Der seit 1983 zugelassene Rechtsanwalt und Strafverteidiger Bernhard Docke hielt Vortrag über Strafverfahren in den USA. Er veranschaulichte die Unterschiede zwischen dem deutschen und dem amerikanischen Strafsystem anhand von zwei Fällen.

Unterschiede:

In Deutschland gibt es, gerade im Zusammenhang mit dem Strafmaß oder den Gerichtsverhandlungen, viele Mythen über das amerikanische Strafrechtssystem. Diese haben teilweise aber einen seriösen Kern. Docke führte an, dass das amerikanische System durchaus vorzugswürdig ist, jedoch auch große Schwächen hat.

1). Der wohl wichtigste Unterschied liegt in den Strafverfahrensmodellen. Während Deutschland das sogenannte inquisitorische Strafverfahren nutzt, bei dem die Staatsanwaltschaft für und gegen den Verdächtigen ermittelt und bei dem die Beweisaufnahme sowie das Fällen des Urteils dem Richter überlassen ist, nutzen die USA das adversatorische Strafverfahren. Diese Art des Strafverfahrens ähnelt in gewissen Bereichen dem deutschen Zivilrecht, die streitenden Parteien Staatsanwaltschaft und Verteidigung stehen sich gegenüber, wobei der Richter in den Hintergrund tritt und ähnlich agiert wie ein Schiedsrichter. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Angeklagten, die Verteidigung sammelt Beweise die für den Angeklagten sprechen. Die Entscheidung über die Schuld obliegt in der Regel einer Jury. Die Verteidigung in den USA trägt, da die Anklagebehörde anders als bei uns keine objektive Behörde ist, die im gesetzliche Auftrag alle für und gegen einen Beschuldigten sprechenden Umstände aufklären muss, eine weitaus größere Verantwortung als in Deutschland, beginnend mit eigenen Recherchen schon im frühen Stadium des Ermittlungsverfahrens.

Da die Anwälte in den USA eigene Ermittler und Sachverständige haben, was entsprechend kostspielig ist, nutzen viele Angeklagte einen sogenannten Public Defender, also einen Pflichtverteidiger. Da ein Public Defender von der Regierung bezahlt wird und so für den Angeklagten kostenfrei ist, haben diese meistens auch ein hohes Fallaufkommen. Dies kann dazu führen, dass sich Public Defender durch die hohe Anfrage oft nicht mit aller Kraft und größerem Zeitaufwand einem Fall widmen können, was in der Praxis zu einem Zweiklassensystem führt. Ob ein Angeklagter schuldig ist, entscheidet die Jury, wobei dies einstimmig geschehen muss. Proof beyond reasonable doubt gilt hier als Grundsatz.

2). Anders als in Deutschland, wo sich das Bestehen einer Vorstrafe auf die Frage der Schuld auswirkt, wird die Frage der Vorstrafen im amerikanischen Verfahren komplett aus der ersten Phase des Prozesses rausgehalten. Sie ist mithin nicht entscheidend für die Schuldfrage. Das ist eine der Prozessvorgänge, die an dem amerikanischen Strafverfahren vorzugswürdig erscheint, da es eine Unvoreingenommenheit des Richters bzw. der Jury gewährleistet.

3). Ein weiterer wesentlicher Unterschied ist die Öffentlichkeit der Verfahren. In den USA wird die Anklage mit allen zugehörigen Dokumenten für das breite Publikum zur Verfügung gestellt. Für den Angeklagten hat das eine Prangerwirkung und selbst nach einer Verurteilung teils große Folgen. Beispielsweise werden in Stadtplänen Orte markiert, an denen jemand lebt, der verurteilt ist. Dort sind Immobilienpreise besonders niedrig, was eine Resozialisierung schwierig macht. Zudem befeuert die starke Transparenz die mediale Berichterstattung.

 

2 Fälle zur Veranschaulichung:

Fall 1:

Es geht um den Tod des Hamburger Austauschschülers Diren Dede. Dieser wurde am 27.04.14 von seinem Nachbarn Markus Kaarma im Bundesstaat Montana mit vier Schüssen aus einer Pump Gun getötet. Die Tat trug sich zu als Dede im Zuge des sogenannten Garage Hopping auf das Grundstück von Kaarma eindrang, um Bier aus dessen Garage zu stehlen. Kaarma, dem zwei Wochen zuvor Cannabis aus der Garage gestohlen wurde, hatte diese daraufhin mit einer Kamera überwacht, die Tür offen stehen lassen und eine Tasche sichtbar hingestellt, um die Diebe anzulocken. Er selbst lag in der Nähe mit einer Pumpgun auf der Lauer und schoss vier Mal auf den Jungen als dieser unerlaubt die Garage betrat. Als Kaarma daraufhin wegen Verdachts auf Totschlag festgenommen wurde verteidigte er sich damit, dass er aus Notwehr gehandelt habe. In Montana herrschen bzgl. Notwehr und bei der Verteidigung von Haus und Grundstücks laxere Vorschriften als in Deutschland. Kaarma kam bald auf 30.000$ Kaution frei und ließ sich mit dem Ziel auf Freispruch wegen Notwehr verteidigen. Als es zum Prozess kommt begleitet Docke Dedes Eltern, die als Nebenkläger auftraten, in die USA. Die Staatsanwaltschaft war wider Erwarten kooperativ und transparent und die Medien standen ebenfalls auf Seiten der Staatsanwaltschaft, während anfangs die National Rifle Association Kaarama sponserte. Das Verfahren beginnt mit der Auswahl der Jury, gefolgt von der Beweisaufnahme. Die Verhandlung wird gefilmt, wobei die Jury nicht aufgenommen werden darf, damit niemand ihre Identität kennt und auf sie einwirken kann. Während der Beweisaufnahme sagten mehrere Zeugen aus, dass Kaarma seine Tat während eines Friseurbesuches angekündigt und somit die Situation konstelliert und dominiert hat. Auch hat der forensische Sachverständige festgestellt, dass der vierte Schuss durch die Stirn aus nächster Nähe und mit 10 Sekunden Abstand zu den ersten drei abgegeben wurde. Da Dede ohne diesen letzten Schuss überlebt hätte und er zu diesem Zeitpunkt ohne jeden Zweifel für Kaarma nicht mehr gefährlich sein konnte, konnte nicht mehr von einer Notwehrsituation die Rede sein. Damit wurde die Beweisaufnahme geschlossen und die Jury befand Kaarma für schuldig.

Zwei Monate später begann die zweite Phase des Verfahrens, in der das Strafmaß festgelegt wurde. Je nach Bundesstaat macht das der Richter oder die Jury mit einfacher Mehrheit. Ein Probation Officer stellt vor Gericht dar, welche Punkte für und gegen den Schuldigen sprechen. Kaarma entschuldigte sich im Laufe dieses Verfahrensabschnitts bei den Eltern, man fand jedoch durch ein abgefangenes Telefongespräch mit seiner Lebensgefährtin bei dem er das Opfer beleidigte heraus, dass er wenig Reue zeigte. Er wurde letztendlich zu 70 Jahren verurteilt, wobei 20 davon ohne die Möglichkeit auf Bewährung vollzogen werden. Er legte erfolglos Rechtsmittel ein.

 

Fall 2:

In diesem Fall, der sich 2002 in Florida zutrug, wurde Herr Docke von einer Kollegin aus den USA angerufen, die ihn bat als Expert Witness auszusagen. Der Angeklagte William Coday, der in den 70er Jahren als Austauschstudent in Hamburg war hatte dort seine Freundin mit einem Messer und einem Hammer getötet, nachdem diese ihn abgewiesen hatte. Nach einer psychiatrischen Untersuchung wurde die verminderte Schuldfähigkeit festgestellt und das Schwurgericht Hamburg verurteilte ihn zu drei Jahren Haft. Danach kehrte er in die USA zurück, wo er studierte und arbeitete. Als er seine neue Lebensgefährtin, die ihn ebenfalls abwies, auf ähnliche Weise tötete flüchtete er daraufhin nach Paris und kehrte später in die USA zurück, wo er am Flughafen verhaftet und des Mordes angeklagt und schuldig gesprochen wurde. Der Prozess ging in die zweite Phase, bei der in Florida die Jury über das Strafmaß entscheidet. Die Frage war lebenslänglich ohne jede Entlassungschance oder Todesstrafe.

Vorliegend ging es um die Frage, ob die von der Staatsanwaltschaft unter fragwürdigen Umständen beschaffte deutsche Akte als sogenanntes prior felony in Florida dienen kann. Damit wäre die Todesstrafe so gut wie sicher. Herr Docke wurde von der Verteidigung gebeten ein Gutachten zu erstellen. Er fand heraus, dass kein förmliches Rechtshilfeersuchen von den USA an Deutschland gestellt wurde, vielleicht befürchtete man, dass dieses abgelehnt werden würde, da Deutschland keine Rechtshilfe leisten darf, wenn die Verhängung einer Todesstrafe möglich ist. Außerdem lag die Verurteilung in Deutschland bereits 20 Jahre zurück, sie war also bereits im Bundeszentralregister getilgt worden und dürfte nicht zu Lasten des Täters verwendet werden. Da der Zugang zur Akte unter durch Tricks der Polizei unterhalb des Radars einer rechtsstaatlichen Überprüfung eines Rechtshilfeersuchens durch die Staatsanwaltschaft erfolgte war er nicht rechtmäßig.

Der Richter folgte Dockes Argumentation und verhängte ein Verwertungsverbot. Jedoch hatte die Jury durch die breite Medienberichterstattung bereits von der Existenz der deutschen Akte erfahren und beeinflusst von der Kenntnis dieser Vorbelastung wurden dann andere strafschärfende Umstände so gewichtet, dass auch ohne die deutsche Vorstrafe eine Todesstrafe verhängt wurde.

Auf das Rechtsmittel der Verteidigung hob der Supreme Court von Florida das Urteil auf. Coday nahm sich im Gefängnis das Leben noch bevor es zu einer erneuten Verhandlung kommen konnte.