Nutzung von Büchern von Doktorandenplätzen nur in Rücksprache mit den Mitarbeitenden an der Theke
Auf Doktorandenarbeitsplätze dürfen Doktorand*innen des Fachbereichs Rechtswissenschaft bis zu 20 Bücher ausleihen. Sie sind im Bibliotheksportal mit der jeweiligen Leihfrist nachgewiesen. Durch Vormerkung können andere Benutzer die Verlängerung der Leihfrist unterbinden und das Werk im Anschluss im Lesesaal einsehen.
Bitte nehmen Sie keine Bücher eigenständig von Doktorandentischen. In dringenden Fällen, in denen Sie auf das Ablaufen der Leihfrist nicht warten können, wenden Sie sich bitte an die Theke im Eingangsbereich. Von dort aus kann zeitnah Kontakt mit den Nutzern der jeweiligen Doktorandenarbeitsplätze hergestellt werden.
Die Doktorandenarbeitsplätze selbst sollen jeweils aufgeräumt zurückgelassen werden, damit andere Nutzer dort arbeiten können, so lange die oder der betreffende Doktorand*in nicht im Haus ist.