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Amtliche Verkündung von Gesetzen und Verordnungen im Bundesgesetzblatt ab 01.01.2023 online

Online-Zugang im open access

News vom 22.12.2022

Die amtliche Verkündung von Gesetzen und Verordnungen sowie Bekanntmachungen des Bundesgesetzblatts Teil I und die amtliche Verkündung völkerrechtlicher Verträge und der Gesetze zu ihrer Inkraftsetzung bzw. Umsetzung im Bundesgesetzblatt Teil II erfolgt ab dem 1. Januar 2023 verbindlich auf einer kostenfrei im open access zugänglichen Website des Bundes https://www.recht.bund.de. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Ausgabe der amtlichen Fassung des Bundesgesetzblatts ausschließlich in Papierform. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter https://www.bgbl.de.

Die Bibliothek Rechtswissenschaft hält aktuell das Bundesgesetzblatt auch noch in gedruckter Form für Sie zur Verfügung.

Bereits jetzt stehen alle Gesetze des Bundes über die Seite https://www.gesetze-im-internet.de/ im open access frei zur Nutzung zur Verfügung. Auf jener Website finden sich auch folgende weitere Hinweise auf im open access verfügbares Recht:

"Näheres zu den einzelnen Gesetzen finden Sie ggfs. auf den Internetseiten desjenigen Bundesministeriums, in dessen Geschäftsbereich der geregelte Sachverhalt fällt. Die Internetadressen der Bundesministerien finden Sie auf dieser Seite.

Der Link Landesrecht führt Sie zum Justizportal des Bundes und der Länder mit Verweisen auf entsprechende Internetangebote der Landesverwaltungen.

Über den Link Rechtsprechung im Internet gelangen Sie zu einer Datenbank mit Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, der obersten Gerichtshöfe des Bundes und des Bundespatentgerichts.

Der Link Verwaltungsvorschriften im Internet führt Sie zu einer Datenbank mit aktuellen Verwaltungsvorschriften der obersten Bundesbehörden.

Über den Link N-Lex gelangen Sie zu einem Portal, das zentralen Zugang zu den Rechtsdatenbanken in den einzelnen EU-Ländern bietet."

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Zugang zur Datenbank beck-online (im Rahmen der Lizenzbedingungen - nicht über WLAN/LAN möglich)
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