Springe direkt zu Inhalt

Friseurgeschäfte (Sachverhalt)

Nachdem Jean Pilule den Traum von der eigenen Apotheke aufgeben musste absolvierte er in Rekordzeit eine Ausbildung zum Friseur, um auf jeden Fall im hippen Berlin bleiben zu können. Nachdem er (wiederum in Rekordzeit) seine Meisterprüfung im Friseurhandwerk bestanden hat, macht er sich auf, um nach entsprechender Eintragung in die Handwerksrolle der Handwerkskammer Berlin und Einhaltung aller sonstigen Formalitäten nunmehr in Berlin-Prenzlauer Berg einen eigenen Betrieb aufzumachen. Um sich gegenüber der zahlreichen Konkurrenz durchzusetzen, wagt er ein neues Geschäftskonzept: Sein Salon „Capital Cut“ soll wochentags schon morgens ab 5:00 Uhr geöffnet sein. Kundinnen und Kunden, die bis 8:00 Uhr kommen, bekommen zur Stärkung außer einem Heißgetränk (Kaffee, Tee oder Kakao) ein Croissant, ohne dass ihnen hierfür ein gesondertes Entgelt berechnet wird. Tatsächlich hat Pilule hiermit eine Marktlücke gefunden: Zahlreiche Berliner Bürgerinnen und Bürger schimpfen zwar über die vielen Schwaben (Pilule war lange Zeit in Tübingen und hat einen starken schwäbischen Aktzent), sind aber froh, den Friseurbesuch schon vor der Arbeit erledigen zu können und dabei auch noch ein kleines Frühstück serviert zu bekommen, um so frohen Gemüts und in neuer Façon den Tag zu beginnen.

Ungern sehen diesen Geschäftserfolg allerdings die alteingesessenen Friseurbetriebe im Prenzlauer Berg, die zahlreiche Kunden verlieren. Es gelingt ihnen jedoch, die Handwerkskammer zu überzeugen, dass ein solches Geschäftsmodell den Interessen des Berliner Friseurhandwerks zuwider laufe, weil hierdurch nur ein „ungesunder“ Wettbewerb um Frühaufsteher entstehe und dadurch „unerwünschte Marktverschiebungen“ zu Lasten der alteingesessenen Betriebe einträten. Die Handwerkskammer wendet sich daraufhin an das Bezirksamt Pankow, mit der Bitte um Prüfung, ob das Geschäftsmodell Pilules nicht direkt oder indirekt verboten werden könne. Daraufhin wird Pilule ins Bezirksamt geladen, wo er zu einer Reihe von „Verstößen gegen das Gewerberecht“ angehört werden soll. Mit Schrecken erfährt er dort, welche Schritte der Bezirk Pankow gegen ihn plant:

 

1. Zunächst wird vorgebracht, es sei schlicht unhygienisch und unappetitlich, in einem Friseursalon Getränke und Speisen zu servieren. Denn es lasse sich nie ausschließen, dass Haare, Sprays etc. hiermit in Berührung kämen. Daher sei der Bezirk auf Grund des Gaststättengesetzes (GastG) ermächtigt, Pilule die Verabreichung von Croissants und Heißgetränken in seinem Friseurgeschäft an seine Kunden zu untersagen, soweit dies in den zum Haareschneiden vorgesehen Räumlichkeiten und insbesondere gleichzeitig mit der Ausübung der eigentlichen Friseurtätigkeiten erfolge.

 

2. Zumindest müsse das Bezirksamt Pilule den Betrieb seiner „Gaststätte“ in der Zeit zwischen 5:00 und 6:00 Uhr morgens untersagen, da auch die von Pilule betriebene Friseur-Gaststätte an die Sperrzeiten nach § 6 Abs. 1 GastVO gebunden sei. Eine Ausnahme hiervon könne nicht erteilt werden.

 

3. Zudem wird Pilule mitgeteilt, das Bezirksamt beabsichtige, ihm zu untersagen, außerhalb der Ladenöffnungszeiten des § 3 S. 1 Nr. 2 des Gesetzes über den Ladenschluss des Bundes (LadSchlG) Haarpflegemittel an seine Kunden zu verkaufen. Tatsächlich verkauft Pilule auch schon in den frühen Morgenstunden an seine Kunden die von ihm benutzten und empfohlenen Haarpflegemittel.

 

4. Schließlich werde erwogen, Pilule generell den Betrieb seines Friseursalons wegen Unzuverlässigkeit zu untersagen, da er bei diesem Betrieb eben beharrlich gegen das GastG und das LadSchlG verstoße. Zudem habe er - was zutrifft - am letzten Montag Frau Rita Rüstig das Ohrläppchen abgeschnitten, was beweise, dass er eine Gefahr für seine Kunden darstelle.

 

Völlig aufgelöst läuft Pilule zu dem Berliner Rechtsanwalt Sebastian Sartorius und beauftragt ihn, ihn in dieser Angelegenheit gegenüber dem Land Berlin und seinen Behörden zu vertreten. Er sei sich keiner Schuld bewusst und halte die Annahme, neben seinem Friseursalon noch ein Gaststättengewerbe und ein Ladengeschäft zu betreiben, schlicht für absurd. Dass der Unfall mit Frau Rüstig dazu führe, dass er seinen Betrieb einstellen müsse, sei ebenfalls unglaublich: Bevor der Unfall passiert sei, habe er der Frau mehrfach gesagt, sie solle stillsitzen. Gerade als er geschnitten habe, sei sie dennoch plötzlich und ohne Vorwarnung von ihrem Stuhl aufgesprungen, um ihr Hündchen zur Ordnung zu rufen, das sich in den auf dem Boden liegenden Haaren zu wälzen begann. Da sei er abgerutscht. Der Vorfall sei also allein Frau Rüstig zuzuschreiben, weshalb sich auch seine Berufshaftpflicht-Versicherung geweigert habe, ihr ein Schmerzensgeld zu zahlen. Ohnehin unterliege er keiner „Gewerbeaufsicht“, weil er sich als Haar-Stylist und damit als Künstler verstehe. Tatsächlich habe er als Haar-Designer schon verschiedene Haarkunst-Wettbewerbe gewonnen. Zumindest sei er Inhaber des „großen Befähigungsnachweises“ für das Friseurhandwerk, so dass ihm die Gewerbeaufsicht auch deshalb den Betrieb seines Friseurbetriebes nicht untersagen dürfe.

Sartorius denkt sich, dass dies wieder eines dieser Mandate sei, auf die er gerne verzichten würde. Eine erste Überprüfung ergibt, dass alle einschlägigen Gesetze nach der Rechtsprechung des BVerfG verfassungsgemäß sind. Nachdem dies geklärt ist, fragt er nun Sie, ob der Bezirk tatsächlich die gegenüber Pilule angekündigten Maßnahmen rechtmäßigerweise treffen kann.


Zur zuletzt besuchten Textpassage | Zum Seitenanfang