Erneute Anmeldung nach Rücktritt von einer Prüfungsleistung im Schwerpunktbereich
Wer im vergangenen Studienjahr freiwillig oder aufgrund einer Prüfungsunfähigkeit von einer der beiden Teilprüfungen des Schwerpunktbereichsstudiums
- Studienabschlussarbeit und deren Verteidigung im Kolloquium
- Schwerpunktbereichsabschlussklausur
zurückgetreten ist, sollte das schwebende Prüfungsverfahren so bald wie möglich, d.h. im darauf folgenden Studienjahr, durch Absolvierung der noch fehlenden Prüfungsleistung abschließen.
Wurde die Studienabschlussarbeit noch nicht absolviert, muss auch im Folgejahr eine Prüfungsbereitschaft für den gewünschten Unterschwerpunkt beantragt werden, da die Prüfungsbereitschaft aus dem vergangenen Jahr ihre Gültigkeit verloren hat.
Die Anmeldung zu der noch fehlenden Prüfungsleistung erfolgt über dasselbe elektronische Anmeldeformular wie für die Anmeldung zu den beiden Teilprüfungen im vergangenen Jahr. Das Formular steht während des Anmeldezeitraums in der ersten Dezemberhälfte am unteren Rand dieser Webseite unter "Links zum Thema" zur Verfügung.
Es ist möglich, dass der Unterschwerpunkt, der für die nicht durchgeführte Prüfung gewählt wurde, im darauf folgenden Studienjahr nicht angeboten wird.