Springe direkt zu Inhalt

Notenbekanntgabe von Prüfungsleistungen SoSe 25

News vom 12.08.2025

Wichtiger Hinweis bei Nichtbestehen:
Sie sind automatisch für die Wiederholung im Folgesemester angemeldet.

Gegenvorstellungsfrist
Die Gegenvorstellungsfrist von drei Monate nach Bekanntgabe des begründeten Prüfungsergebnisses gemäß § 22 Abs. 3 RSPO wird mit der Notenfreischaltung in Campus Management in Lauf gesetzt bzw. bei den digitalen Prüfungen mit der Versendung des Votums.  

Nicht bestandene (Papier) Klausuren aus dem SoSe 25 können immer mittwochs zwischen 13.30 und 14.30 Uhr, nach vorheriger Anmeldung, im Prüfungsbüro eingesehen werden.
Bitte nutzen Sie folgendes Online-Formular für die Anmeldung zur Akteneinsicht.

Die Einsichtnahme erfolgt nur unter Vorlage der Campuskarte.

Antrag Zwischenprüfungszeugnis -Online Formular hier-

Folgende Prüfungsergebnisse aus dem SoSe 25 sind freigeschaltet:

-Einführung in das Strafrecht I vom 28.07.2025 / Univ.-Prof. Dr. Hoffmann-Holland
Votum verschickt am 12.08.2025


Ihr Prüfungsbüro




    

3 / 30