Welche Auswirkungen hat ein Studienortwechsel auf den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung und auf die BAföG-Förderung?
Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung
Die Berliner Vorschriften zum Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung sind in § 13 JAO geregelt.
Wenn Sie die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung vor der staatlichen Pflichtfachprüfung ablegen und keine weiteren meldefristverlängernden Tatbestände in Anspruch nehmen, dann müssen Sie Ihren Freiversuch spätestens im 10. Semester ablegen.
Ihre Meldefrist beginnt mit der Aufnahme Ihres Studiums der Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung an Ihrer ersten bundesdeutschen Universität. Sollte bei Ihrem Studienortwechsel eine Rückstufung vorgenommen worden sein, läuft Ihre Meldefrist entsprechend der Semesterzahl Ihrer bisherigen Universität weiter. Sie dürfen sich dann also nicht an der niedrigeren Semesterzahl auf der Studienbescheinigung der Freien Universität Berlin orientieren.
BAföG
Die Förderhöchstdauer umfasst die gesamte Studiendauer im Studiengang Rechtswissenschaft. Sollte beim Hochschulwechsel eine Rückstufung in ein niedrigeres Fachsemester vorgenommen worden sein, verlängert diese Rückstufung nicht den Leistungsanspruch.
