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Wann ist von einem Studienortwechsel abzuraten?

Von einem Hochschulwechsel wird dringend abgeraten, wenn Sie durch den Wechsel Ihr endgültiges Nichtbestehen im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung herbeiführen würden.

Bei einem Studiengangwechsel müssen nicht bestandene Prüfungsversuche der ehemaligen Universität in das Prüfungsverfahren der aufnehmenden Universität übernommen werden. An der Freien Universität Berlin gilt ein Modul als endgültig nicht bestanden, wenn die Modulprüfung im dritten Versuch nicht erfolgreich absolviert wurde.

Würden drei Fehlversuche eines Moduls von der FU Berlin anerkannt, führte dies zum endgültigen Nichtbestehen des Studiengangs Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung an der Freien Universität Berlin. Damit würde Ihnen die wiederholte Immatrikulation in diesen Studiengang an jeder Hochschule des gesamten Bundesgebiets verwehrt.