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SB6 - USP 63 Sozialversicherungsrecht, insbesondere Krankenversicherungsrecht

Qualifikationsziele:

Die Studierenden erkennen die Grundstrukturen des Sozialversicherungsrechts sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Sozialversicherungszweige. Sie analysieren vielfältige Regelungsinstrumente vor allem der gesetzlichen Krankenversicherung und verstehen diese Sozialversicherung als wesentlichen Teil des dualen Krankenversicherungssystems. Insbesondere durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studentin- nen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Sozialversicherungsrechts anwenden.

Inhalte:

Das Modul beinhaltet zunächst eine Darstellung verfassungs- und europarechtlicher Grundlagen. Darauf folgt ein Überblick über die verschiedenen Sozialversicherungszweige: die gesetzliche Krankenversicherung, soziale Pflegeversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung. Daran schließt sich die Darstellung gemeinsamer Vorschriften für die Sozialversicherung an. Wegen ihrer besonderen juristischen und ökonomischen Bedeutung wird sodann die gesetzliche Krankenversicherung schwerpunktmäßig behandelt. Nach einer Abgrenzung zur privaten Krankenversicherung und Überlegungen zum dualen Krankenversicherungssystem werden insbesondere folgende Bereiche untersucht: versicherter Personenkreis, Mitgliedschafts- und Versicherungsverhältnis, Leistungsrecht, Leistungserbringungsrecht, Organisation der gesetzlichen Krankenkassen, Aufsicht über die Krankenkassen und ihre Verbände, Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung sowie Daten, Datenschutz und Datentransparenz.