SB6 - USP 61 Öffentliches Wirtschaftsrecht
Qualifikationsziele:
Die Studierenden wenden ihre im Rahmen der allgemeinen Lehrveranstaltungen zum Öffentlichen Recht erlangten Kenntnisse in einem besonders praxisrelevanten Teilgebiet des Öffentlichen Rechts an. Auf dieser Basis können sie aktuelle Rechtsprobleme des Öffentlichen Wirtschaftsrechts analysieren und einer sachgerechten Lösung zuführen. Schließlich vermögen die Studierenden die Auswirkungen zentraler Strukturelemente des Öffentlichen Rechts auf das Referenzgebiet des Öffentlichen Wirtschaftsrechts zu beurteilen. Insbesondere durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studierenden vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Öffentlichen Wirtschaftsrechts anwenden.
Inhalte:
Das Modul behandelt neben den verfassungsrechtlichen und unionsrechtlichen Rahmenbedingungen die besonders bedeutsamen verwaltungsrechtlichen Referenzgebiete des Öffentlichen Wirtschaftsrechts. Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen werden insbesondere die einschlägigen Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen untersucht sowie im Öffentlichen Wirtschaftsrecht besonders bedeutsame Grundrechte betrachtet. Auf verwaltungsrechtlicher Ebene werden nach einer Einführung in die Grundlagen des Verhältnisses von Staat und Wirtschaft mit dem Gewerbe-, Handwerks- und Gaststättenrecht Bereiche mit einer primär ordnungsrechtlichen Zielsetzung behandelt. Daran schließen sich Untersuchungen zur staatlichen Wirtschaftslenkung durch Subventionen und Beihilfen an. Zudem wird auch die Vergabe öffentlicher Aufträge behandelt. Es folgen Betrachtungen zum Staat als Marktteilnehmer. Überdies wird das Privatisierungsrecht dargestellt. Schließlich zeigt das Modul die Regulierung von Infrastrukturen auf.