SB5 - USP 51 Kriminologie
Qualifikationsziele:
Durch die Auseinandersetzung mit empirisch-kriminologischen Fragestellungen können sich die künftig in den Bereichen der Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaft und der Forschung tätigen jungen Juristinnen und Juristen mit empirischen Seiten des „normativen“ Strafrechts beschäftigen und können dabei sich darstellende kriminologische Erkenntnisse interpretieren. Durch die Teilnahme am Methodenkurs erwerben die Studierenden vertiefte methodische Kenntnisse und können diese bei der Erstellung von komplexen kriminologischen Gutachten an-wenden.
Inhalte:
Das Modul behandelt zunächst den Gegenstand und die Aufgabe der Kriminologie sowie Theorien zur Erklärung von Kriminalität als Gesamterscheinung bzw. von der Straftat als Einzelerscheinung (kriminologische Theorien), hinzu tritt die Befassung mit Zusammenhängen strafrechtlicher Beurteilung von Geschehensabläufen. Letzteres erfasst zum einen die Gesetzgebung auf den Gebieten des Straf- und Strafverfahrensrechts einschließlich des Verhältnisses von Straftatbeständen zu anderen Kontrollmechanismen sowie die Abläufe der Strafverfolgung (von der Anzeigeerstattung bis zur abschließenden Entscheidung). Außerdem werden Fragen der Kriminalphänomenologie und weitere Einzelaspekte (z. B. Täter-Opfer-Verhältnis, viktimologische Aspekte) thematisiert.